Schüsse an der Grenze
Das Urteil von Strasbourg und einige Erinnerungen. Von Klaus Huhn

Nach dem Spruch des europäischen Gerichtshofes in Strasbourg sind die DDR-Politiker Egon Krenz, Heinz Keßler und Fritz Streletz sowie der frühere Grenzsoldat Heinz W. zu Recht von bundesdeutschen Gerichten zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Die Große Kammer für Menschenrechte (EGMR) sah das Rückwirkungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMK) nicht verletzt und stellte sogar fest, »daß die Verurteilung der Beschwerdeführer ihre gesetzliche Grundlage in dem zur Tatzeit anwendbaren Strafrecht der DDR hatte, und daß die Strafen im Prinzip denen entsprachen, die in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der DDR vorgesehen waren.« So kommt zur Strafe noch der Hohn.

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Verletzte und Tote an der Grenze können von niemandem akzeptiert oder gebilligt werden. Schüsse, die derlei Folgen hatten, sind zu bedauern. Diese Feststellung gilt allerdings für alle Grenzen der Welt! Hätte man die Berücksichtigung gerade dieses Fakts vom Europäischen Gerichtshof erwarten können?

Dort hatte man sich die Wahrheitssuche einfacher gemacht, als von Juristen erwartet worden war. Man kopierte schlicht die ideologische Sicht der westdeutschen Kollegen. Bis hin zu der These, daß die Praxis der DDR bezüglich ihres Grenzregimes nicht als »Recht« im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention angesehen werden könne. Keßler, Krenz und Streletz sei der Widerspruch zur Gesetzgebung »weitgehend selbst zuzuschreiben«, sie seien für die Zustände an der Grenze vom Anfang der 60er Jahre bis zum Mauerfall »unmittelbar verantwortlich«.

Daß das nicht zutrifft, dürfte den Richtern bekannt gewesen sein. Es ist kein Mangel an Unterlagen, die belegen, wer letztlich für das Grenzregime an der Mauer verantwortlich war. Daß diese Generale sowjetische Uniformen trugen und demzufolge deutscher Gerichtsbarkeit nie unterstanden, ist auch bekannt. Und so wird auch an diesem Punkt deutlich, daß die Robenträger in Strasbourg ein ähnlich politisches Urteil fällten, wie es zuvor bundesdeutsche Richter serienweise getan hatten. Man müht sich um gute Beziehungen zu Rußland, und nichts wäre in dieser Situation unpassender als eine Verwicklung der Befehlsgeber in die politische Landschaft der Gegenwart.

Die Urteile gegen die vor der europäischen Kammer Beschwerde Führenden waren nachweisbar von Richtern gefällt worden, die aus der BRD in jenen Teil Deutschlands geschickt wurden, der der BRD beigetreten war. Diese Feststellung ist vonnöten, weil auch zu prüfen ist, wie denn das Grenzregime in dem Land gehandhabt wurde, dem die DDR beitrat.

Junger Schmuggler tödlich verletzt

Um daran zu erinnern, bedarf es keiner großen historischen Forschung, dafür genügt ein Blick in den 52er Jahrgang der Aachener Volkszeitung. Einige Beispiele:

10. Juli 1952: »Am Mittwochnachmittag wurde in der Raerener Straße in Aachen-Sief ein junger Schmuggler durch einen Pistolenschuß eines Zollbeamten tödlich verletzt... Er hatte sechs Pfund Kaffee untergepackt. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Auskunft über den unbekannten Toten.«

14. Juli 1952: »Durch den Fund von fünf Patronenhülsen auf den Wiesen der Landwirte Kerres und Pitz, wo der 18 Jahre alte Schmuggler Hans Schiffers aus Eschweiler von dem Zollassistenten Moitzheim erschossen wurde, sind die Angaben der Zollbeamten über den Hergang der Tragödie so stark in Zweifel gezogen worden, daß die Polizei ihren bereits herausgegebenen abschließenden Bericht zurückgezogen hat. Es besteht der Verdacht, daß Moitzheim den tödlichen Schuß nicht, wie er angegeben hat, aus 50 bis 60 Meter, sondern aus etwa 12 Meter Entfernung abgefeuert hat. Die Kernfrage ist: Kann Moitzheim rechtfertigen, unter den am Mittwoch gegebenen Umständen einen gezielten Schuß abgegeben zu haben? Oberrat Busch sprach von einem >ausgesprochenen Genickschuß<.«

2. August 1952: »Der Vorsteher des Hauptzollamtes Aachen-Kronprinzenstraße erklärt, daß keine schriftliche Anordnung oder mündliche Weisung ergangen ist, daß die Zollbeamten ein bestimmtes Soll an Aufgriffen oder Anzeigen nachzuweisen hatten.«

5. September 1952: »Ein Schmuggler, der am Donnerstagnachmittag auf der Strecke Richterich- Westbahnhof von Zollbeamten gestellt worden war, versetzte einem der Beamten einen Kinnhaken, riß sich los und versuchte zu entkommen. Der Beamte versuchte ihn durch Schüsse zum Stehen zu bringen und traf ihn dabei schwer in den Unterleib.«

Mit der ganzen Härte des Gesetzes

Zitat aus der Rede des Bundestagsabgeordneten Günther (CDU) im Verlauf der 231. Sitzung des Bundestages am 1. Oktober 1952 in Bonn: »Gestatten Sie mir, daß ich als Abgeordneter eines Grenzkreises... im Bezirk Aachen hinzusetze, ... jeden Tag werden irgendwelche Zeitungsnotizen mit dicken Überschriften von der Bevölkerung gelesen: >17jähriger Schmuggler angeschossen<, >An der Grenze herrscht wirklicher Krieg>Schüsse ohne Rücksicht auf Passanten>Schmuggel forderte ein Menschenleben - 21jähriger Arbeitsloser!>Schmuggler brach zehn Meter vor der Grenze zusammen< ... Wir haben in Deutschland bekanntlich die Todesstrafe abgeschafft; es geht im Augenblick darum, ob die Todesstrafe wieder eingeführt werden soll ... In diesem Fall hier sind unter den Opfern, die an der Grenze bei der Verfolgung des Schmuggels usw. entstehen, Jugendliche, Kinder, Erwachsene, ... die dort als Grenzgänger irgendwie auf ein >Halt< nicht stehengeblieben sind, dann angeschossen wurden und unglücklich getroffen wurden.« Der Abgeordnete Ewers von der DP war anderer Ansicht: »Es wird gesagt, die Grenzmoral würde leiden, ... die Bundesregierung hat die verdammte Pflicht und Schuldigkeit unseren Staat in einen Rechtsstaat zu verwandeln ... Wer die Gesetze nicht befolgt, sollte mit der ganzen Strenge angefaßt werden können.«

Am 7. Oktober 1952 schrieb die Aachener Volkszeitung: »Im Simmerather Krankenhaus starb am Sonntagmorgen ein Schmuggler aus Schmidthof an den Folgen eines schweren Bauchschusses, den er am vergangenen Sonntag in der Nähe von Wahlerscheid bei der Flucht vor ihn verfolgenden Zollbeamten abbekommen hatte.«

11. Oktober 1952: »Zu einer aufsehenerregenden Schmugglerjagd kam es am Donnerstagnachmittag mitten in der verkehrsreichen Hauptstraße am Seitenweg zum Lühberg. Den Unwillen der Blankenheimer Bevölkerung löste allerdings die Tatsache aus, daß die Zollbeamten mitten im verkehrsreichen Ortszentrum von der Schußwaffe Gebrauch machten. Straßenpassanten konnten sich nur mit Mühe und Not in Sicherheit bringen.«

In einem Prozeß gegen einen Kraftfahrer, der im Juli 1951 von einem Zollbeamten in die Brust geschossen worden war, erklärte der Vertreter des Hauptzollamtes: »Der Beamte hat nur seine Pflicht getan, indem er sich genau an die Dienstvorschriften hielt.«

In den Finanzpolitischen Mitteilungen des Bundesministeriums für Finanzen vom 25. November 1952 erschien ein Artikel mit der Überschrift »Der Waffengebrauch im Zollgrenzdienst«. Aus dem Text: »Der Bundesminister der Finanzen hat kürzlich die eindrucksvolle Zahl von über 700 Millionen DM an Steuerausfall durch den Schmuggel bekanntgegeben ... Wenn dieser hohe Einnahmeausfall schon Anlaß genug sein sollte, daß die Öffentlichkeit sich geschlossen gegen das Schmuggelunwesen stellt, dann müßte sie auch darin übereinstimmen, den Beamten des Zollgrenzdienstes den Kampf gegen das organisierte Schmugglertum zu erleichtern. Dazu gehört auch das Recht des Waffengebrauchs für dringende Fälle. Der Zollbeamte an der Grenze dient unter Einsatz von Leib und Leben dem Schutz des Steuerzahlers, der durch den Steuerausfall geschädigt wird, wie auch dem Schutz der deutschen Wirtschaft, der deutschen Währung und der Staatssicherheit.«

Auszug aus dem »Gesetz über den Waffengebrauch des Grenzaufsichtspersonals« vom 2. Juli 1921, das in der Bundesrepublik bis Anfang der 60er Jahre in Kraft war. Die Haupttatbestände für die Befugnis zum Waffengebrauch sind in Paragraph 1 formuliert:

»1. zur Abwehr eines Angriffs oder einer Bedrohung in gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben. An der Notwendigkeit eines Waffengebrauchs in diesen Fällen zweifelt niemand.

2. zur Überwindung vorsätzlichen gewaltsamen Widerstandes gegen die in rechtmäßiger Dienstausübung getroffenen Maßnahmen.

3. zur Anhaltung von Personen, welche sich der Befolgung der in rechtmäßiger Dienstausübung getroffenen Anordnungen durch die Flucht zu entziehen versuchen.«

Eine von Journalisten im Raum Aachen erstellte Bilanz für 1952:

20.1. Am Preußenweg fliehender Schmuggler durch Nackenschuß verletzt.

27.1. In Lammersdorf fliehender Grenzgänger durch Schuß ins Gesäß verletzt.

1.4. Am Augustinerweg 17 Jahre alter flüchtender Schmuggler durch Wadenschuß verletzt.

25.4. In Hahn fliehender Schmuggler durch Oberschenkelschuß verletzt.

17.5. Auf der Ellerstraße flüchtender Schmuggler durch Armschuß verletzt.

24.5. In Schmidthof 21 Jahre alter Schmuggler auf der Flucht durch Bauchschuß getötet.

9.7. 18 Jahre alter Schmuggler auf der Flucht in Sief getötet.

28.7. In Kalterherberg flüchtender Schmuggler durch Unterschenkelschuß verletzt.

4.9. Bei Richterich Schmuggler bei Widerstandsleistung durch Schuß in den Unterleib schwer verletzt.

28.9. Bei Wahlerscheid flüchtender Schmuggler durch Bauchschuß tödlich verletzt.

Das tragische Fazit: 31 tote Schmuggler, sieben Zollbeamte von Schmugglern getötet.

Mendes Verweis auf Schießbefehl

Im Protokoll der 246. Sitzung des Deutschen Bundestages wurde auch der Abgeordnete Erich Mende zitiert, der sich zu einem Vorfall äußerte, in dessen Verlauf ein nicht im Dienst befindlicher Zollbeamter mit seinem Karabiner einen des Schmuggels Verdächtigen erschossen hatte. Mende: »Ich meine, wenn man sich der Gefahr entziehen will, dann soll man nicht schmuggeln. Auch vor der Bundestagswahl lehne ich es ab, selbst wenn dabei manche Schmugglerstimme im Aachener Raum verlorengeht, etwa hier so zu tun, als ob der Schmuggler der Märtyrer und der Zollgrenzbeamte der Verbrecher wäre. Ich wiederhole, wer Zwischenfällen entgehen will, soll den Schmuggel gefälligst meiden.« Dann kam Mende zum politischen Aspekt der Schüsse: »Wir wissen, daß die Agenten und Infiltranten nicht so dumm sind, ausgerechnet über die Zonengrenze zu uns zu kommen. Sie wählen den viel bequemeren Weg über Frankreich, über Holland oder über Belgien und gehen hier durch die offene Tür im Aachener Raum. Wir sollten auch darauf und nicht nur auf den Kaffee unser Augenmerk richten.«

Damit war das Thema zum ersten Mal vom zu bekämpfenden Schmuggel zum Kalten Krieg gelangt und da zu den angeblich von der DDR eingeschmuggelten Agenten. Mende hatte damit also gefordert, auch gegen »Agenten und Infiltranten« den Schießbefehl anzuwenden. Niemand widersprach im Hohen Haus.

Am 24. Februar 1964 meldete die Aachener Volkszeitung: »Tödlich getroffen durch einen Schuß aus der Dienstwaffe eines Zollbeamten wurde am Samstagabend in Aachen- Lichtenbusch der 36jährige Friedrich Hasselfeld aus Nütheim, der im belgischen Teil von Lichtenbusch eingekauft hatte und mit seinem Moped nicht beim Zollamt vorgefahren war, um die Waren zu verzollen. Hasselfeld wurde von einem Zollbeamten zum Halten aufgefordert. Wie verlautet, verständigte dieser Beamte einen anderen, der Hasselfeld erneut aufforderte, von seinem Moped abzusteigen. Der Mopedfahrer verlangsamte zwar seine Fahrt, fuhr aber in gebückter Haltung an dem Beamten vorbei. Daraufhin gab der Zollbeamte einen Warnschuß ab und aus rund 20 Meter Entfernung einen gezielten Schuß, der Hasselfeld unterhalb des linken Schulterblattes traf. Der Erschossene, der am 27. August 1937 in Schwerin geboren wurde, war vor einigen Jahren in die Bundesrepublik geflüchtet. Er war Vater von zwei Kindern. Eine Untersuchung der Kleidung und einer Tasche ergab, daß er eineinhalb Pfund Kaffee, 100 Gramm Tee und 20 Eier eingekauft hatte.«

»Das Risiko für Leib und Leben ist vertretbar«

Am 5. März 1964 kam der Mord im Bundestag zur Sprache. Der damalige Bundesfinanzminister Dahlgrün erklärte: »Rechtsgrundlage für den Waffengebrauch durch Zollbeamte ist das bereits erwähnte Gesetz vom Jahre 1961, also ein verhältnismäßig junges Gesetz über den unmittelbaren Zwang. Nach Paragraph 9 Nr. 2 gehören Zollgrenzdienstbeamte zu den zum Gebrauch von Schußwaffen Berechtigten, wobei der Schußwaffengebrauch nach diesem Gesetz das äußerste Zwangsmittel bei Ausübung des unmittelbaren Zwanges ist. Im Grenzdienst können, wie Paragraph 11 des Gesetzes bestimmt, Schußwaffen gegen Personen gebraucht werden, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Das Anhalterecht ergibt sich aus Paragraph 71 des Zollgesetzes. Die Weisung anzuhalten, wird im allgemeinen mündlich gegeben. Sie kann nach Paragraph 11 Absatz 1 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang durch einen Warnschuß ersetzt werden, wenn anzunehmen ist, daß sie nicht verstanden wird. Das mit dem Schußwaffengebrauch verbundene Risiko für Leib und Leben ist gegenüber dem erzielten Erfolg vertretbar.«

Der schon früher erwähnte Abgeordnete Günther (CDU): »Sowohl auf deutscher wie auf belgischer Seite wurden in der Presse Äußerungen belgischer Zollbeamter wiedergegeben, die gesagt haben sollen: >Bei uns passiert so was nicht, daß auf Menschen geschossen wird.< Meine Frage: Ist unser Gesetz bzw. unsere Anordnung strenger als die belgische? Kann nicht angestrebt werden, daß unsere Anordnungen den belgischen und holländischen Anordnungen angeglichen werden, damit wir wenigstens an der Grenze einheitliche Regelungen haben?«

Darauf der Minister: »Das ist eine sehr schwer zu beantwortende Frage. Die Grenzen Deutschlands sehen anders aus als die Grenzen Belgiens. Wir haben sehr schwierige Grenzen! Denken Sie einmal an die Alpen, an den Bayerischen Wald, denken Sie an die Zonengrenze! ... Inwieweit kann ich die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit beim Einsatz der Schußwaffe einem Beamten in einer Situation aufbürden, wo es schnell geht, wo er in einer gewissen Erregung ist? Geht das Gesetz oder gehen die Verwaltungsvorschriften da nicht über das Beurteilungsvermögen des Beamten hinaus?«

Zitat aus Der Deutsche Zollbeamte - Organ des Bundes der deutschen Zollbeamten e.V.: »Ein Schmuggler ist in Aachen erschossen worden. Wir bedauern den Tod eines Mitmenschen und die leidvollen Folgen für seine Familie ... Was aber soll das große Geschrei ... Was soll das Lamentieren um die Unverletzlichkeit der Person? Wer hat eigentlich die gesetzlichen Bestimmungen gemacht? Vielleicht der Beamte? ... Der Zollbeamte ist doch kein Hellseher. Vielmehr mußte er annehmen, daß ein Mann, der durch Zuruf und Warnschuß zum Halten aufgefordert worden ist und trotzdem weiterfährt, sich einer besonders schweren Gesetzesverletzung schuldig gemacht hatte ... Warum ist dieser Schmuggler nicht stehengeblieben? Konnte dieser Mann nicht vielmehr staatsgefährdendes Material bei sich führen, Rauschgifte, konnte er nicht ein langgesuchter Verbrecher sein? Er war ein Kleinschmuggler, aber wußte man das vorher? Wir glauben nicht, daß sich ein Richter findet, der diesen Beamten verurteilt.«

Der Autor behielt Recht. Der Bundesvorstand der Zollbeamten hatte dem Schützen Rechtsschutz zuerkannt. Er brauchte jedoch diesen Rechtsschutz nicht in Anspruch zu nehmen, weil das Bundesfinanzministerium einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Verteidigung beauftragt hatte. Er wurde vom Schwurgericht auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Die Staatsanwälte und Richter, die die Prozesse gegen die Beschwerdeführer in Strasbourg und viele andere Offiziere, Unteroffiziere, Soldaten und Funktionäre der DDR geführt hatten, taten immer so, als wäre an den bundesdeutschen Grenzen nie jemand auch nur verletzt worden. Und sie stützten sich auf Gesetze, die schon in den fünfziger und sechziger Jahren zum Beispiel rund um Aachen viele Todesopfer toleriert hatten. Und zwar nicht an einer Grenze zweier Systeme, der Grenze zwischen den beiden mächtigsten Militärbündnissen der Geschichte, sondern an einer Grenze, an der auf Menschen geschossen wurde, die in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich oder der Schweiz Kaffee, Tee oder andere Lebensmittel gekauft hatten und ohne den gesetzlichen Einfuhrzoll zu entrichten, in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen versuchten.

Versuche, die Zahl der bei solchen Zwischenfällen in der Bundesrepublik Erschossenen festzustellen, scheiterten, weil die zuständigen Instanzen ab Ende der sechziger Jahre keine Auskünfte mehr erteilten. Hinzu kam, daß die Zollvergehen angesichts sich annähernder Preise zurückgingen.

Dessen ungeachtet bleibt die Frage, mit welcher moralischen und juristischen Berechtigung BRD-Richter ihre Urteile fällten. Sie richteten sich gegen Offiziere und Soldaten, die Befehle ausführten. Sie warfen keine Bomben auf ungeschützte Städte, zerstörten keine Brücken, ermordeten durch ihre Bomben nicht auf der Straße spielende Kinder, sondern hatten Order, eine Grenze zu sichern. Daß das nicht irgendeine Grenze war, hatte der Abgeordnete Erich Mende, Ritterkreuzträger der faschistischen Armee und später Vizekanzler der BRD, im Bundestag erklärt.

*** Literatur: Graff: Schüsse an einer anderen deutschen Grenze. Spotless-Verlag, Berlin 1995

281 tote Flüchtlinge durch BRD-Staatsterror von 1993 bis 2002
 Die Dokumentation ist eine chronologische Sammlung von Einzelschicksalen, in denen Menschen körperlich, in besonderen Fällen auch seelisch zu Schaden gekommen sind. 
Diese Menschen sind Flüchtlinge, also Menschen im oder nach einem Asylverfahren oder Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere für die BRD. Menschen, die sich im Lande aufhalten oder aufgehalten haben. 

Die Zusammenstellung umfaßt:

Todesfälle und Verletzungen bei Grenzüberquerungen; Selbsttötungen, Selbsttötungsversuche und Verletzungen von Flüchtlingen aus Angst und auf der Flucht vor Abschiebungen; Todesfälle und Verletzungen vor, während und nach Abschiebungen.
Sie umfaßt auch Berichte über Fluchtversuche, die deutlich machen, welche lebensbedrohlichen Bedingungen Flüchtlinge auf sich nehmen müssen, um heute in die BRD zu gelangen. Fluchtversuche, die oft nur durch Zufall nicht tödlich für die Flüchtlinge endeten.
Diese Zusammenstellung umfaßt Brände in Flüchtlingsunterkünften und Anschläge auf Flüchtlingssammellager.
Die Aufzählung rassistischer Angriffe auf Flüchtlinge auf deutschen Straßen beinhaltet wohl die größte Dunkelziffer. 

Nicht mit aufgeführt sind die Menschen, die durch Arbeitsverbot, durch Beendigung der Aufenthaltsgenehmigung oder durch Fluchthilfeschulden in sogenannte nicht legale Arbeit gedrängt wurden und dabei zu Tode kamen oder verletzt wurden. In den letzten Jahren wurden mindestens 50 Menschen bei Verteilungskämpfen im Zigarettenhandel getötet (TS 24.4.99). 

Wir haben uns bei dieser Chronologie um Vollständigkeit bemüht - wohlwissend, daß wir sie nicht erreichen können.

Die Dokumentation umfaßt den Zeitraum der letzten 10 Jahre:
vom 1. Januar 1993 bis zum 31. Dezember 2002.

In diesem Zeitraum starben mindestens 137 Menschen auf dem Wege 
in die Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen.
Allein 106 Personen starben an den deutschen Ost-Grenzen*.

389 Flüchtlinge erlitten beim Grenzübertritt zum Teil erhebliche Verletzungen, davon 229 an den deutschen Ost-Grenzen*.

Von den 102 Flüchtlingen, die beim Grenzübertritt in die BRD 
durch Maßnahmen der Bundesgrenzschutzbeamten verletzt wurden, 
geschah das bei 83 Personen durch Bisse von Zoll- und Diensthunden.

111 Menschen töteten sich selbst angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben beim Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen. Allein 45 Flüchtlinge starben in Abschiebehaft.

Mindestens 385 Flüchtlinge haben sich aus Verzweiflung oder Panik vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung (Risiko-Hungerstreiks) selbst verletzt oder versuchten sich umzubringen und überlebten z.T. schwer verletzt. Davon befanden sich 243 Menschen in Abschiebehaft.

Während der Abschiebungen starben 5 Flüchtlinge; 
206 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt.
Abgeschoben in ihre Herkunftsländer kamen 18 Flüchtlinge zu Tode, mindestens 337 Flüchtlinge wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär mißhandelt und gefoltert. 
Mindestens 44 Menschen verschwanden nach der Abschiebung spurlos.

10 Flüchtlinge starben bei abschiebe-unabhängigen Polizeimaßnamen in der BRD, mindestens 272 wurden verletzt.

Bei Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte und Bränden in Flüchtlingsheimen starben nach unseren Recherchen 
mindestens 57 Menschen; mindestens 582 wurden z.T. erheblich verletzt.
Durch rassistische Angriffe auf der Straße starben 11 Flüchtlinge; mindestens 438 Menschen wurden verletzt.

Ein Fazit:
Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen 281 Flüchtlinge ums Leben - 
durch rassistische Übergriffe starben 68 Flüchtlinge.
 

Antirassistische Initiative Berlin
Januar 2003
______________________________________________________________
*   die Angaben für 2002 werden sich noch erhöhen, weil die offiziellen Zahlen 
     des Bundesinnenministeriums noch nicht vorliegen

 

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Nahezu täglich sterben Flüchtlinge an den Grenzen der EU

United dokumentiert fast 4.000 Todesfälle in zehn Jahren

Von Martin Kreickenbaum
11. Juli 2003

Während die europäischen Staats- und Regierungschefs auf dem EU-Gipfel im griechischen Thessaloniki weitere Maßnahmen zur Flüchtlingsabwehr beschlossen, ertranken im Mittelmeer bei zwei Schiffsunglücken wahrscheinlich mehr als 250 Flüchtlinge. Die Zahl der dokumentierten Todesopfer, die direkt auf die zunehmende Grenzsicherung und den Ausbau der Festung Europa zurückzuführen sind, stieg damit nach einer Zusammenstellung des Anti-Rassismus Netzwerks United auf über 4.000 in den letzten zehn Jahren.

Am Montag den 16. Juni kenterte 50 Seemeilen südlich der zu Italien gehörenden Mittelmeerinsel Lampedusa ein Flüchtlingsboot mit über 60 Menschen an Bord. Nur drei Flüchtlinge, die in einem kleinen Rettungsboot ausgeharrt hatten, wurden gerettet.

Die zweite Katastrophe ereignete sich am darauf folgenden Freitag, als ein mit mehr als 250 Flüchtlingen hoffnungslos überladenes Boot trotz schlechten Wetters von Libyen aus sich auf den Weg nach Italien machte. Nur 60 Seemeilen von der afrikanischen Küste entfernt sank das Boot. Ein Fischkutter, dessen Crew das sinkende Schiff bemerkte, schlug Alarm und löste eine Rettungsaktion aus, an der mehrere Schiffe der tunesischen Marine sowie vier zivile Schiffe und mehrere Boote der nahe gelegenen Ölplattformen beteiligt waren. Trotzdem konnten nur 41 Flüchtlinge gerettet werden. 50 Leichen wurden aus dem Mittelmeer geborgen. Über 160 Menschen wurden noch vermisst, als die tunesischen Rettungsschiffe am Sonntag aufgrund schlechten Wetters die Suche einstellten. Es war die seit Jahren schwerste Schiffskatastrophe im Mittelmeer.

Nur durch Glück waren in der Woche nicht noch mehr Opfer zu beklagen. So hat am 17. Juni die spanische Küstenwache ein Flüchtlingsboot mit 160 Menschen an Bord in der Straße vor Gibraltar aufgebracht, das in schwere Seenot geraten war. Ein nur zwölf Meter langes Boot, das 107 Flüchtlinge transportierte, wurde in der gleichen Woche nach einer achttägigen Fahrt, die in der Türkei begann, von der italienischen Küstenwache in den Hafen von Lampedusa begleitet.

Die total überladenen, altersschwachen Boote werden immer häufiger zu Todesfallen für die Flüchtlinge. Menschenschmuggler, die bis zu 2.000 Euro für die Schiffspassage nach Europa auf in keinster Weise seetüchtigen Booten verlangen, machen immer bessere Geschäfte mit der Not der verzweifelten Menschen.

Doch der Menschenschmuggel ist nicht die eigentliche Ursache der zunehmenden Todesfälle an den europäischen Grenzen, sondern nur das Ergebnis der immer stärkeren Abschottung der EU gegenüber Flüchtlingen und Asylbewerbern. Ohne Aussicht auf Visaerteilung und damit auch ohne Möglichkeit, die Grenzen legal zu überschreiten, sind die Flüchtlinge auf die Dienste von Menschenschmugglern angewiesen. So ist letztendlich die immer restriktivere Ausländerpolitik aller europäischen Staaten auch für die beiden letzten Schiffskatastrophen verantwortlich zu machen.

Die beiden Unglücke, die ein recht breites Medienecho hervorriefen, sind nur die Spitze des Eisbergs. Fast täglich sterben von der Öffentlichkeit unbemerkt Flüchtlinge an den Außengrenzen Europas oder in den Asylsammellagern der EU. United, ein Netzwerk gegen Rassismus und für die Unterstützung von Flüchtlingen und Migranten, dem mehr als 550 europäische Organisationen angehören, hat eine Dokumentation erstellt, die von Januar 1993 bis März 2003 fast 3.800 offiziell bekannt gewordene Opfer der europäischen Flüchtlingspolitik auflistet (http://www.united.non-profit.nl/pdfs/listofdeaths.pdf). Die Dunkelziffer derjenigen, die auf den Schiffspassagen ihre Flucht mit dem Leben bezahlen oder im unwirtlichen Gelände Osteuropas vor Erschöpfung sterben und im Winter erfrieren, dürfte ein Vielfaches betragen.

Das Mittelmeer wird zur Todesfalle für Flüchtlinge

Der größte Teil der von United dokumentierten Todesfälle besteht aus im Mittelmeer ertrunkenen Flüchtlingen. Die meisten sind namenlose Opfer, die nicht identifiziert wurden und um deren Identifizierung sich keine Behörde kümmert.

So sind beispielsweise am 30. November vergangenen Jahres 100 Flüchtlinge zumeist unbekannter Herkunft bei zwei Havarien nahe der libyschen Küste und vor den Kanarischen Inseln ums Leben gekommen. Am 8. Oktober 2002 starben 16 Menschen aus Afrika, als ihr Boot dem hochmodernen, eigens zur Flüchtlingsabwehr errichteten und mit Radar und Infrarotkameras ausgerüsteten spanischen System zur Überwachung der Meerenge von Gibraltar entgehen wollte. 22 Flüchtlinge starben im Juli letzten Jahres nach einer Kollision mit einem Boot der italienischen Küstenwache. Am 7. März 2002 ertranken 59 Flüchtlinge aus Nigeria und der Türkei in der Nähe Maltas, da ein Schiff der italienischen Marine, obwohl in unmittelbarer Nähe gelegen, erst nach Stunden Hilfe leistete und ganze zwei Flüchtlinge aus dem Wasser fischte. Ein sofort herbeieilender winziger Fischkutter konnte immerhin noch 7 Menschen retten. Ebenfalls durch unterlassene Hilfeleistung, diesmal durch die spanische Küstenwache, kamen 32 Flüchtlinge im August 2000 in der Nähe von Tanger ums Leben.

Andere Flüchtlinge ertrinken, weil sie von den Menschenschmugglern weit vor der Küste von Bord geworfen werden, um an Land zu schwimmen.

Doch das Meer ist bei weitem nicht die einzige Todesfalle für Flüchtlinge. Flüchtlinge sterben im Minenfeld an der griechisch-türkischen Grenze, so zuletzt als am 4. Januar diesen Jahres zwei Männer aus Burundi im dichten Nebel in das Minenfeld gerieten. Sie ertrinken in der Oder, dem Grenzfluss zwischen Polen und Deutschland, unbemerkt von den Grenzschützern und verschwiegen von den deutschen Behörden. Eingezwängt in luftdicht abgeschlossenen Containern ersticken immer wieder Menschen, wie die 58 Chinesen, die am 19. Juni 2000 im englischen Dover gefunden wurden.

Von Grenzpolizei und Behörden direkt zu verantwortende Todesfälle

United listet daneben zahlreiche Fälle auf, bei denen Flüchtlinge von türkischen, spanischen oder deutschen Grenzschützern erschossen oder so schwer misshandelt wurden, dass sie an den erlittenen Verletzungen verstarben.

Am 2. November 2002 wurde ein 23-jähriger Albaner von der griechischen Grenzpolizei beim illegalen Grenzübertritt tödlich verwundet. Im Februar 2001 wurde der Kurde Idris Demir nahe Jönköping von der schwedischen Polizei erschossen, als er nach der Ablehnung seines Asylantrags vor der drohenden Abschiebung flüchtete. In Österreich wurde am 2. Mai 2000 ein Nigerianer in einem Asyllager nahe Wien von der Polizei zu Tode geprügelt, und nur zwei Tage später starb ein 40-jähriger Slowake in Wien, der wegen illegalen Aufenthalts in Untersuchungshaft war.

Und auch die Asylbehörden zeichnen für die tödliche Flucht von Menschen verantwortlich.

Am 12. Februar diesen Jahres starb im schweizerischen Thurhof der Nigerianer Osuigwe C. Kenechukwu, weil ihm im Flüchtlingstransitcenter medizinische Hilfeleistung verweigert wurde. Ähnliche Fälle, die von den Behörden gerne vertuscht werden, sind aus fast allen Staaten der EU dokumentiert.

Nicht minder schwere Folgen hat die Verweigerung der Asylanerkennung. Regelmäßig kommt es zu Selbstmorden in den europäischen Asylbewerberheimen und Abschiebegefängnissen. Der 42-jährige Ukrainer Mikhail Bognarchuk erhängte sich in der Abschiebehaft im britischen Haslar am 31. Januar 2003. Kurz zuvor hatte sich der Georgier David Mamedov, 45, der seit Jahren in Deutschland lebte, in seiner Wohnung im ostwestfälischen Schloss-Holte erhängt, nachdem er seinen Abschiebebescheid erhalten hatte.

Von welcher Verzweiflung die Flüchtlinge getrieben sind, machen zwei Fälle vom 22. März 2001 bzw. 23. April 2000 besonders deutlich. Vor zwei Jahren hatte in Spanien ein marokkanischer Flüchtling, dessen Deportation nach Marokko bevorstand, einen 40-jährigen Asylbewerber aus Guinea ermordet. Das Motiv der Tat war, dass der Marokkaner lieber im spanischen Gefängnis von Almeria seine Strafe absitzen wollte als abgeschoben zu werden. Und ein Jahr zuvor hatte eine chinesische Asylbewerberin in den Niederlanden aus Furcht vor der drohenden Abschiebung zunächst ihre Freundin, deren Asylantrag ebenfalls abgelehnt worden war, erstochen und danach sich selbst getötet.

Europas Grenzsicherung greift weit vor den EU-Außengrenzen

Dabei erreichen viele nicht einmal die Nähe der europäischen Grenze. Zahlreiche Tötungen durch Grenzpolizisten sind zum Beispiel für die türkischen Grenzen dokumentiert. Aufsehen erregend war der Beschuss eines Flüchtlingsbootes nahe Zypern am 22. Mai letzten Jahres durch die türkische Küstenwache. Der Türke Hidar Akay wurde im Kugelhagel tödlich getroffen. Dagegen war die Erschießung von neun Flüchtlingen und die Verwundung von fünf weiteren, als eine Gruppe von 139 Personen aus Afghanistan, Bangladesch und Pakistan Anfang Mai 2000 die Grenze zwischen der Türkei und dem Iran überschritten, den Zeitungen nur eine Kurzmitteilung wert.

Die Türkei, der von der EU bislang die Mitgliedschaft und Beitrittsverhandlungen mit dem Verweis auf die Verletzung der Menschenrechte verwehrt wurden, war dabei in allen Fällen nur ausführendes Organ der EU. Bereits 1995 wurde der Türkei nahe gelegt, illegale Migration stärker zu bekämpfen. Und mit dem Vertrag von Amsterdam und den Beschlüssen des EU-Gipfels 1999 im finnischen Tampere wurde die effektive und gegenüber Flüchtlingen rücksichtslose Grenzsicherung zur Bedingung der EU-Mitgliedschaft. Das rigide Vorgehen der türkischen Grenzschützer ist daher auch eine Folge des Drucks, den die EU auf ihre Nachbarstaaten und Beitrittskandidaten ausübt.

In Libyen - das letzte Schlupfloch nach Europa, da die Regierung von Muammar Gaddhafi aufgrund des gegen sie verhängten Wirtschaftsembargos nicht auf dem Gebiet der Flüchtlingsabwehr mit der EU zusammenarbeitet - werden viele Flüchtlinge Opfer der mörderischen Bedingungen der Wüste. In den letzten Wochen, so die ghanaische Botschaft nach einem Bericht der tageszeitung, seien mehr als 200 Ghanaer in der libyschen Wüste verdurstet. Einen grausigen Fund machten im Mai 2001 Touristen, als sie in der libyschen Sahara einen Lastwagen aus Niger fanden, der sich drei Monate zuvor dort verirrt hatte. An Bord waren 140 Leichen.

Der massive Ausbau des europäischen Grenzregimes

Die jährlich zu Hunderten auf dem Weg nach Europa in europäischen Sammellagern sterbenden Flüchtlinge sind das direkte Resultat der immer schärferen Grenzüberwachung an den europäischen Außengrenzen.

So hat Deutschland trotz seines bankrotten Staatshaushaltes die Mittel für den Bundesgrenzschutz massiv erhöht. An der deutschen Ostgrenze stehen pro Kilometer mehr Grenzschützer als an der nicht minder schwer bewachten Grenze zwischen den USA und Mexiko.

Spanien hat in den letzten Jahren an seiner Südküste das wohl modernste und kostspieligste Überwachungssystem zur Flüchtlingsabwehr weltweit aufgebaut. Mit Radar und Infrarotkameras können die spanischen Behörden entlang eines 115 Kilometer langen Küstenstreifens jedes noch so kleine Flüchtlingsboot schon an der Küste Marokkos identifizieren. Aufgespürte Boote werden dann von Schiffen der Küstenwache zur Umkehr gezwungen.

Teils mit finanzieller Hilfe, teils mit massivem Druck wurden auch die Nachbarstaaten der EU zur Forcierung der Flüchtlingsabwehr angehalten. Ungarn erhielt von der EU praktisch die komplette Ausrüstung der Grenzschützer. Rumänien wurde gezwungen, für 50 Mio. Euro die Grenze zu Moldawien für Flüchtlinge zu einem unüberwindlichen Hindernis zu machen. In Polen sind auf Druck insbesondere Deutschlands 25 Abschiebezentren entstanden. Im November 1998 entstand in Tschechien das erste Abschiebelager. Insassen in beiden Ländern sind vornehmlich Flüchtlinge, die von deutschen Behörden mit Verweis auf die "Sichere Drittstaaten-Regelung" zurückgeschoben wurden.

Am 1. Juli hat die EU-Kommission in einer Mitteilung eine Verstärkung der Nachbarschaftsabkommen mit den zukünftigen Anrainerstaaten der EU nach der Erweiterung 2004 angeregt. Von den insgesamt eigentlich für Entwicklungshilfe der zukünftigen Grenzregionen vorgesehenen rund 1 Mrd. Euro wird ein nicht unerheblicher Teil für die Militarisierung der Grenzen zur Flüchtlingsabwehr, die eines der vier ausgewiesenen Ziele des Nachbarschaftsabkommens darstellt, zweckentfremdet.

Die Zusammenarbeit innerhalb der EU bei der Grenzsicherung, der Einreiseverweigerung, der Abschiebung und der Harmonisierung der Asylverfahren auf niedrigstem Level nimmt ebenfalls immer drastischere Formen an. Auf dem EU-Gipfel im griechische Thessaloniki wurden 140 Mio. Euro zusätzlich für die Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Sicherung der EU-Außengrenzen bereitgestellt. Für Abschiebungen und Ausbau der Kooperation mit Drittstaaten für die Rücknahme von Flüchtlingen sind 250 Mio. Euro vorgesehen. Damit soll die massenhafte Deportation von Flüchtlingen aus der EU, die jährlich 350.000 Menschen abschiebt und etwa 150.000 zur "freiwilligen Rückkehr" zwingt, noch effizienter gestaltet werden.

Forciert wurde auf dem Gipfel ebenso der Ausbau eines gemeinsamen Visasystems, wobei die Visaerteilung zur vollständigen Überwachung und Kontrolle an das Vorhandensein biometrischer Daten in den Reisedokumenten der Antragsteller gebunden wird. In einer zentralen Datei, dem Visa Informationssystem (VIS) werden die Daten dann zusammengeführt und für alle Grenz- und Polizeibehörden zugänglich gemacht.

Die VIS soll mit dem Schengen Informationssystem (SIS) gekoppelt werden. Letzteres erhält, wie ebenfalls in Thessaloniki beschlossen wurde, demnächst eine Neuauflage, die einen erweiterten und beschleunigten Datenzugriff durch noch mehr Behörden ermöglichen soll. Zusammen mit der fortschreitenden Militarisierung der EU-Außengrenzen zieht die EU mit dem VIS ihren elektronischen Vorhang immer dichter zu, mit immer tödlicheren Folgen, wie die United- Dokumentation nachdrücklich beweist.

Profitieren werden alleine die Menschenschmuggler, die die EU vorgeblich bekämpfen will. Deren Markt wurde erst durch die ausländerfeindliche EU-Politik der rigorosen Flüchtlingsabwehr geschaffen. Die Menschenschmuggler können heute bereits horrende Preise für die Mittelmeerüberfahrt oder den LKW-Transport über die Ostgrenzen der EU verlangen. Das Angebot reicht von "all-inclusive" - das heißt garantierter Transport vom Herkunfts- bis zum Bestimmungsort mit falschen Papieren für etwa 10.000 Euro - bis zum Hinüberbegleiten über die Grenzen zu Fuß für einige hundert Euro. Die zunehmende Abschottung der EU-Außengrenzen wird zu einem Steigen der Preise führen, da der Grenzübertritt immer riskanter und die Schmuggelwege immer länger werden sowie mehrere Versuche des Grenzübertritts notwendig werden können.

Die Flüchtlinge, die sich für den Weg nach Europa hoch verschulden, werden aber nicht nur höhere finanzielle Opfer bringen müssen. In dem rücksichtslosen Geschäft des Menschenschmuggels werden sie ihre Flucht auch immer häufiger mit dem Leben bezahlen.

Die Einschränkung der Reise- und Bewegungsfreiheit sowie der Tod von Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze (die sogenannten "Mauertoten"), die die westlichen Staaten zu Zeiten des eisernen Vorhangs den stalinistischen Regimen Ost- und Mitteleuropas - allen voran die Bundesrepublik der DDR - immer wieder vorgehalten haben, wird immer mehr zu einem Charakteristikum der EU-Politik.

Siehe auch:
2000 immigrants perish crossing US-Mexico border since 1994
(20. August 2002)
EU-Gipfel verschärft Angriffe auf Flüchtlinge und Ausländer
( 29. Juni 2002)
Abschiebepolitik und Grenzregime
( 24. Februar 2001)
Restriktive Asyl- und Abschottungspolitik der Europäischen Union fordert Menschenleben
( 4. Februar 2000)
(Dieser Artikel ist auch in der gleichheit - September/Oktober 2003 enthalten.)

 

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1990 - 1999
RASSISTISCHE ÜBERFÄLLE UND MORDE
- eine unvollstaendige Chronik -

25. YNov1990

ein Angolaner in Eberswalde wird todgetrampelt

6. März 1990 in Berlin stirbt ein pakistanischer Student an seinen Verletzungen, nachdem er im Januar von einem deutschen Rassisten zusammengeschlagen wurde
17. November 1990 in Kempten stirbt ein türkischer Mann nach einem Brandanschlag
17. November 1990 in Berlin wird ein Äthiopier erstochen aufgefunden
24. November 1990 50 Nazis greifen in Eberswalde eine Gruppe von Arbeitern aus Angola und Mosambik an und töten einen Angolaner
28. Dezember 1990 in Hachenburg wird ein 17 jähriger Kurde von einer Gruppe Nazis auf offener Straße erstochen
23. Februar 1991 in Sachsen stirbt ein Mann aus Afghanistan nach einem Überfall  auf eine Flüchtlingsunterkunft wegen nicht erhaltener medizinischer Hilfe
31. März 1991 in Dresden wird ein mosambikanischer13. M  Arbeiter in der Straßenbahn zusammengeschlagen und aus der fahrenden Bahn geworfen, kurze Zeit später stirbt er
16. Juni 1991 ein 34 jähriger Angolaner wird in Friedrichshafen von einem DVU-Nazi erstochen
26.  August 1991 30 jugendliche Rassisten überfallen das Wurzener Asylbewerberheim und riefen danach "Wir kommen wieder und machen euch alle tot"
19. September 1991 in Saarlouis stirbt bei einem Brandanschlag auf eine  Flüchtlingsunterkunft ein Mann aus Ghana
29. September 1991 ein Mann aus Rumänien wird in München von zehn Nazis überfallen und brutal mißhandelt, er stirbt am 10.12.1991
5. Januar 1992 in Augsburg stirbt ein Nigerianer nach einer Auseinandersetzung  vor einer Diskothek
11. Januar 1992 in Hannover stirbt ein Bewohner aus einer Flüchtlingsunterkunft nachdem er von einem Bundeswehrsoldat mißhandelt wurde
31. Januar 1992 in Lampertheim stirbt eine dreiköpfige Familie aus Sri Lanka bei einem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft
6. März 1992 ein Mann aus der Türkei wird in Reilingen von einem Nazi ermordet
14. März 1992 in Saal bei Rostock wird ein 18 jähriger Rumäne von rund 40 rassistischen Deutschen überfallen und erschlagen
4. April 1992 in Hörstel stirbt ein Flüchtling nach einer Brandstiftung auf eine    Flüchtlingsunterkunft
24. März 1992 ein 29 jähriger Vietnamese wird in Berlin-Marzahn auf offener Straße von einem Nazi erstochen
9. Mai 1992 ein Nigerianer wird von Rechtsexstremisten zusammengeschlagen und in  einen See geworfen, überlebte nur knapp
5. Juli 1992 zwei Jäger erschießen angeblich irrtümlich in Kreis Pasewalk zwei  "illegal" einreisende Flüchtlinge
8. Juli 1992 in Kemnat erschlagen 7 Nazis einen 55 jährigen Kosovo-Albaner,    in einem Bauarbeiter-Wohnheim
3. August 1992 3 Nazis ermorden in Stotternheim einen 24 jährigen Polen
September 1992 in Quedlinburg belagern mehr als hundert Menschen drei Tage lang das örtliche Asylbewerberheim, in der ersten Nacht flogen Steine, Feuwerkskörper und Brandflaschen auf das Gelände, am zweiten Tag kamen zu den rassistischen Randalen schon 200 Menschen in der nächsten Nacht mußte die Polizei fast   200 Beamte einsetzen
19. Oktober 1992 in Berlin schlagen mehrere Rassisten einen 37 jährigen Peruaner zusammen und erstechen ihn dann
23. November 1992 in Mölln sterben bei einem Brandanschlag auf ein von Türken bewohntes Haus drei Insassen (10, 51, 14), neun weitere  Bewohner werden schwer verletzt
6. Dezember 1992 in Jänschwalde stirbt ein kroatischer Arbeiter bei einem Brandanschlag
24. Dezember 1992 ein BVG Beamter beschimpft einen iranischen Studenten und schlägt ihn
27. Dezember 1992 in Neuss wird ein Mann aus der Türkei von Nazis vor ein Auto getrieben, er stirbt
1992 Das Archiv für Sozialpolitik/Frankfurt (Main) zählt 1992 41 nachgewiesene oder vermutete Morde die von Nazis begangen  wurden
12. Juni 1993 Rechtsradikale schießen in Schwedt an einer Tankstelle einem Vietnamesen mit einer Gaspistole in Gesicht und schlagen ihn
Juli 1993 kommt es an mehreren Stellen in Schwedt zu übergriffen auf  polnische Bürger die Sperrmüll wegtransportieren
Juli 1993 Schwedter nehmen einem polnischen Bürger eine Stange Zigaretten weg, als er sich beschwert, wird er ins Gesicht  geschlagen
9. März 1993 in Mülheim wird einem 55 jährigen türkischen Rentner von zwei REP`s seine Hinrichtung vorgespielt, er stirbt daraufhin an einem Herzinfakt
29. Mai 1993 in Solingen werden bei einem Nazi Brandanschlag fünf Menschen aus der Türkei ermordet
10. Juni 1993 in Dresden wird ein Arbeiter aus Mosambik bei einem Brandanschlag ermordet
17. Juni 1993 ein 41 jähriger Kurde wird in Duelmen von zwei 20 jährigen rassistischen Deutschen erschossen
29. Juni 1993 in Mühlhausen tötet ein Rassist einen 26 jährigen Rumänen mit Messerstichen
11. August 1993 unbekannte Täter mißhandeln vier polnische Autofahrer, schlagen  die Scheiben ein und werfen einen Sprengsatz unter eines der  Autos, einer schießt mit einer Gaspistole
12. August 1993 zwei Schwedter schlagen einen Polen ins Gesicht und bedrohen einen anderen mit einer Gaspitole
12.  August 1993 kurz vor der Grenze bleibt ein polnischer Fiat liegen, die Täter schlagen die Scheiben ein und verprügeln den Fahrer
5. Oktober 1993 in Bad Wildungen sterben bei enem Brandanschlag ein Mann aus Sri Lanka, seine deutsche Frau und ihre beiden Kinder
7. Dezember 1993 in Hamburg wird ein 19 jähriger Mann aus Gambia von einem Rassisten im Zug von Hamburg nach Bremen ermordet
25. Dezember 1993 in Kaltenkirchen stirbt bei einem Brandanschlag ein Mann aus der  Türkei
1993 Das Archiv für Sozialpolitik/Frankfurt (Main) zählt 1993 53 nachgewiesene oder vermutete Morde die von Nazis begangen   wurden
26. Januar 1994 in einer Flüchtlingsunterkunft in Humboldt-Gremberg wird gezielt gegen eine bosnische Roma-Familie ein Nazi-Brandanschlag  verübt, in Folge dieses Anschlags sterben am 7. Februar die 61 jährige Frau und am 12.März die 11 jährige Tochter
1. Februar 1994 ein unbekannter Flüchtling aus Zaire, der als "blinder Passagier" auf einem deutschen Frachtschiff entdeckt wird, wird von der Mannschaft über Board geworfen und ertrinkt
16. März 1994 bei einem Brandanschlag in Stuttgart sterben sieben Menschen  aus anderen Ländern
Himmelfahrt 1994 Asylbewerber werden von Skinheads durch Magdeburg gejagt
20. April 1994 bei einem Brandanschlag in Göttingen auf ein Wohnhaus stirbt eine Frau aus der Türkei
22. Juni 1994 in Bochum erstickt der 9 jährige Mohamed Badaoui bei einem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft
26. Juli 1994 in Berlin greifen 8 Rassisten 2 Männer aus Polen an, einer der beiden wird in die Spree geworfen und ertrinkt
27. September 1994 in Magdeburg stirbt Farid Boukhit an den Folgen seiner  Verletzungen vom Nazi-Pogrom in Magdeburg vom 12. Mai 1994
6. November 1994 der 18 jährige Piotr Kania wird von Nazis ermordet
1994 ein Afrikaner wird von Rechten überfallen, er verliert ein Bein
9. November 1994 mit einer Bierdose voller Benzin haben Unbekannte einen  Brandanschlag auf eine Unterkunft von bosnischen Flüchtlingen in     Hamburg verübt
18. November 1994 Brandstifter haben im Keller eines Asylbewerberheims Feuer gelegt
27. November 1994 zwei schwarzafrikanische Männer werden auf einem S-Bahnhof in Berlin-Marzahn von Unbekannten angegriffen
1. Dezember 1994 ein 15 jähriger Schüler aus Greifswald hat ein Sudanesen niedergestochen und schwer verletzt
9. Dezember 1994 in Rheinbach wird ein Haus das von Flüchtlingen bewohnt ist mit ausländerfeindlichen Parolen und Hakenkreuzen besprüht, vier  Nächte später wird ein Brandsatz in den Kellerraum des Hauses geworfen
18. Dezember 1994 in Badelin bewerfen mehrere deutsche Jugendliche fünf junge Leute aus ex-Jugoslawen mit Steinen und Bierflaschen, eine 13     Jährige wird dabei verletzt
18 Dezember 1994 in Rosensahl-Holtwick wird ein Brandanschlag auf ein von AusländerInnen bewohntes Heim verübt, Folge: eine Frau sowie zwei 5 und 3 Monate alte Kinder erleiden Rauchverletzungen
1994 3491 Gesetzesverletzungen mit fremdenfeindlichen Hintergrund im Jahr 1994 in Deutschland
1994 Das Archiv für Sozialpolitik/Frankfurt (Main) zählt 1994 33 nachgewiesene oder vermutete Morde die von Nazis begangen  wurden
13. Mai 1995 in Freiburg wird ein Farbiger von zwei Rassisten in einer Straßenbahn aufs übelste rassistisch beleidigt und belästigt
4. Januar 1995 bei einem Brandanschlag in Zell sterben zwei kosova-albanische Mädchen im Alter von 2 bis 4 Jahren
8. Januar 1995 in Mellendorf b. Hannover sterben eine Serbin und ihre drei Kinder bei einem Brandanschlag auf ein Wohncontainer
26. Februar 1995 in Mitte werden ein Mann aus Großbritanien und einer aus Irland von einer Gruppe von 7-8 Nazis angegriffen, rassistisch beschimpft und mit Stahlstangen und Messern angegriffen, einer wird schwer verletzt
Februar 1995 in Greifswald wird eine Chinesischedelegation von etwa 20 Nazis mit Knüppeln und Faustschlägen angegriffen
2. März 1995 in Leipzig in einer Straßenbahn fallen 3 angetrunkene Männer über 2 Algerier her
27. März 1995 in Magdeburg werden zwei Sudanesen von drei Jugendlichen verletzt
1. April 1995 eine türkische Lehrerin wird von sechs Männern in der S-Bahn zusammengeschlagen, minutenlang schlagen die Täter auf sie ein, mehrmals wird der Kopf gegen die Tür geschlagen, Folge: Verletzungen an Armen, Beinen und am Kopf
wenige Stunden später überfallen drei Skinheads einen Iraker, sie schlagen und treten ihn, Folge: Schädelbasisbruch
24. April 1995 in Essen überfallen zwei Skinheads einen 26 jährigen Türken, den sie mit Messern und Schlagstöcken angreifen und niederschlagen
23. April 1995 fünf potugiesische Bauarbeiter werden in Lübben überfallen und zusammengeschlagen
25. April 1995 in Schwerin greifen zwei junge Männer einen 24 jährigen Franzosen an, sie beleidigen ihn und zeigen den "Hitler-Gruß"
26. April 1995 in Köln sticht ein betrunkener 41 jähriger Mann mit einem Messer auf einen 19 Jahre alten Türken, der muß noch in der Nacht     operiert werden
2. Mai 1995 drei Italiener werden in Wurzen von einem Pulk von 10-20 Nazis überfallen und mit Baseballschlägern krankenhausreif geschlagen
10. Mai 1995 fünf Motorradfahrer haben in Neureichenau einen 20 jährigen Mann aus dem Sudan zusammengeschlagen und schwer verletzt
30. Mai 1995 in Falkensee wird ein Albaner von den Insassen aus 5-7 Autos mit Knüppeln zusammengeschlagen, Folge: Kieferbruch
17. Juni 1995 vier Wolgadeutsche werden in Rostock brutal zusammengeschlagen, sie werden mit Füßen gegen Kopf und Körper geschlagen und mit ausländerfeindlichen Parolen beschimpft
21. Juni 1995 in Magdeburg wird ein Asylbewerber aus Südafrika von drei Skins durch die Stadt gejagt und mißhandelt, zuerst wird er mit Stöcken, Baseballschlägern und einem Luftdruckgewehr beschossen, danach wird er zu Fuß und mit Auto verfolgt
22. Juni 1995 bei einem Brandanschlag auf ein Haus indem hauptsächlich Flüchtlinge aus dem Libanon leben in Bochum stirbt ein 9 jähriger     Junge
25. Juni 1995 Unbekannte feuern mit einer kleinkalibrigen Waffe in der Nacht    drei Schüsse auf ein Flüchtlingsheim bei Geisa ab
19. Juli 1995 zwei 20 jährige Rassisten haben in Dresden einen Jordanier mit dem Auto gehetzt, ihn mit dem Knüppel geschlagen und schwer   verletzt
27. Juni 1995 zwei Jugendliche überfallen einen polnischen Studenten
9. August 1995 zwei junge Männer aus Mocambique werden in Gera von unbekannten zusammengeschlagen und riefen dabei rassistische     Parolen
14. August 1995 ein 16 jähriger Nazi-Skin schlägt in Wolznach zwei junge türkische Männer mit Baseballschlägern nieder
14. August 1995 in Potsdamein wird ein israelischer Tourist von zwei Nazi-Skins brutal zusammengeschlagen
17. August 1995 in Mannheim verüben Unbekannte einen Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim
29. August 1995 bei einem Brandanschlag in Ulm auf ein Hochhaus werden zwei Flüchtlinge aus Ghana und dem Tschad ermordet
5. September 1995 in Lübeck stirbt ein Deutscher und eine türkische Frau bei einem  Brandanschlag auf ein Haus
8. September 1995 polnische Fahrzeuge werden in Frankfurt/Oder mit Steinen beworfen
21. September 1995 in Rostock wird ein 29 jähriger Asiate niedergestochen, die zwei Angreifer stechen ihm zweimal in die rechte Brust und  verletzen ihn an der linken Hand
September 1995 zwei 16 und 18 Jährige schlagen grundlos mit einer Baseballkeule auf ein Griechen in der Wohnung einer Freundin in Halle ein
8. Oktober 1995 zwei Vietnamesen werden von neun Nazi-Skins in Hohenschönhausen angegriffen und verletzt
10. Oktober 1995 vier Männer werfen die Scheiben eines Asylbewerberheims in Eschenburg-Simmersbach ein
22. Oktober 1995 in Belzig wird ein Jugoslawe von vier Nazis angegriffen und zusammengeschlagen
30. Oktober 1995 vor einer Disko in der Innenstadt von Emmerich wird ein junger Schwarzer auf offener Straße hinterrücks erstochen
31. Oktober 1995 20 jugendliche Rassisten überfallen in Blankenburg ein Asylbewerberheim, sie schmeißen 20 Scheiben ein und versuchen mit Zaunlatten das Haus zu stürmen
19. November 1995 in Dresden überfallen Jungnazis sechs portugiesische Bauarbeiter und schlagen sie zusammen, danach zerstören die Täter die Unterkünfte ihrer Opfer
24. November 1995 in Hagen wird ein Brandanschlag auf ein türkisches Vereinsheim verübt
November 1995 drei Täter haben in Kusel ein Asylbewerberheim überfallen, dabei werden zwei Männer aus Jugoslawien mit Messern an Armen,    Händen und Rücken verletzt
24. Dezember 1995 in Bergkamen sterben drei Kinder bei einem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft
1995 laut der Bundesregierungen wurden 3804 Straftaten gegen   Ausländer verübt, 37 Morde oder Versuche, 1079     Körperverletzungen
Januar 1996 in der Ortschaft Flecken Zechlin rast ein Mann mit seinem Auto auf
eine türkische Schülerin, sie kann in letzter Sekunde zur Seite springen
18. Januar 1996 bei einem Nazi-Massaker werden 10 Menschen aus Zaire, Ghana, Togo, Tunesien, Syrien und dem Libanon ermordet
18. Januar 1996 in einem Flüchtlingsheim in Burgwedel wird Feuer gelegt
9. Februar 1996 unbekannte Rassisten haben mehrere Fenster eines Flüchtlingswohnheims in Gladbeck eingeworfen, durch Splitter wird ein 2 jähriges Kind am Kopf verletzt
10. Februar 1996 zwei Nazis schlagen in Berlin zwei junge Türken zusammen, nachdem sie sie mit Nazi-Sprüchen provoziert haben
12. Februar 1996 eine Serie von über 60 Straftaten mit ausländerfeindlichen Hintergrund in Berlin wird aufgedeckt, dahinter steckt eine Gruppe von 4 Nazis
18. Februar 1996 in Brandenburg schlägt ein Skinhead  auf einen Punk ein, nach 5 Tagen stirbt er im Krankenhaus, Diagnose: Rippen- und     Knochenbrüche, zerrissene Milz und Leber, Hirnquetschung, mehrere Schädelbrüche
März 1996 sechs Rechtsexstremisten überfallen in Reihnsberg einen türkischen Imbiß
31. März 1996 drei Nazis schlagen unter Heil-Hitler-Rufen in Berlin zwei Ausländer zusammen
April 1996 in Potsdam beschimpfen vier rechte Jugendliche einen geistig Behinderten als "Judenschwein" und verprügeln ihn
April 1996 zwei Männer schlagen in einer Straßenbahn einen Albaner weil er nicht aufgestanden ist
Mai 1996 in Potsdam werfen zwei Dutzend Jugendliche Steine auf fünf  Italiener, schlagen und treten sie
16. Juni 1996 Neonazis werfen in Mahlow Steine in das Auto eines farbigen Briten, Auto prallte gegen einen Baum, der Fahrer ist seitdem querschnittsgelähmt
Juni 1996 in Brandenburg schießt ein Jugendlicher einem Pakistani mit einem Schreckschußrevolver ins Gesicht, er erblindet auf einem     Auge
22. Juli 1996 eine arabische Frau wird in Fürstenwald von Jung-Nazis überfallen, ihr wird das Kopftuch runtergerissen, zogen es wie eine Schlinge um ihren Hals und würgten sie
August 1996 rechte Jugendliche versuchen in Henningsdorf einen türkischen Imbiß zu stürmen, sie verprügeln den Mitarbeiter
September 1996 zwei Nazis schlagen einen italienischen Bauarbeiter zum Schwerbehinderten, erst nach zwei Operationen wird er aus dem Koma geholt und sitzt nun im Rollstuhl
September 1996 in Brieselang überfallen Jugendliche einen indischen Textilhändler
September 1996 in Eisenhüttenstadt schlagen acht Neonazis sechs Ausländer zusammen, ihr Motiv "Langeweile und Ausländerhaß"
30. September 1996 Skins schlugen zwei Italiener in Trebbin zu Krüppel
23. Oktober 1996 zwei Nazis stechen in Leipzig-Lindau einem Ausländischenmitbürger mit einem Messer in den Brustbereich,Folge: er verblutet und stirbt
Oktober 1996 Jugendliche in Potsdam schlagen und treten einen Kenianer
Oktober 1996 ein Türke wird in einem Zug südlich von Potsdam mit Schlägen und Tritten attackiert
Oktober 1996 in Gera werden während einer Tanzveranstalltung zwei Bulgaren zusammengeschlagen
November 1996 Zwei Männer schlagen in einer Diskothek ein Türken und beschimpfen in mit "ausländerfeindlichen Parolen"
Dezember 1996 Unbekannte verübten einen Brandanschlag auf eine Unterkunft von portugiesischen Bauarbeitern in Fürstenwalde
24. Dezember 1996 schlagen Neonazis den 23 jährigen pakistanischen Asylbewerber zusammen
24. Dezember 1996 ein chinesischer Imbißwagen brennt in Fürstenwalde durch einen Molotow-Cocktail ab
25. Dezember 1996 zwei Jugendliche schlagen einen Pakistani in Fürstenwalde weil er  ihnen keine Zigarretten gab, schwere Gesichtsverletzungen und Prellungen sind die Folgen
1996 wie die Bundesregierung bekannt gibt brannten 1996 109  Flüchtlingsheime wobei 12 Menschen sterben
Januar 1997 in Neuruppin wird ein Afrikaner in der Nacht überfallen und beraubt
Januar 1997 Jugendliche schießen  vor einer Diskothek einem Libanesen mit einer Gaspistole ins Gesicht
Januar 1997 in Fürstenwalde schlägt ein halbes Dutzend Jugendlicher zwei Asylbewerber aus Sierra Leone und Vietnam zusammen
Januar 1997 zwei Rassisten haben in Fredersdorf einen vietnamesischen Mann so zusammengeschlagen, daß er wenig später an den     Verletzungen starb
22. Januar 1997 in Frankfurt/Oder wird ein polnischer Jugendlicher von fünf Nazis schwer mißhandelt
13. Februar 1997 beschimpfen in Potsdam drei Jugendliche einen Afrikaner als "Nigger " und grölen Nazi Parolen
13. Februar 1997 zwei Nazis verprügeln einen 25 jährigen Italiener in Caputh bei Potsdam brutal, anschließend ertränken sie ihn in der Havel
25. Februar 1997 überfallen fünf Jugendliche in Brandenburg einen Kubaner und  verprügeln ihn
Februar 1997 in Neuruppin schlagen mehrere Männer auf algerische  Asylbewerber ein
Februar 1997 zwei Männer mißhandelten einen 42 jährigen Vietnamesen, er wird bewußtlos und kommt mit schweren Rückenverletzungen in die
Klinik, die Folge: bleibende Schäden
5. März 1997 auf einen türkischen Imbißwagen wird in Ludwigsfelde ein Brandanschlag verübt
7. März 1997 ein mongolisches Ehepaar wurde von acht Skinheads in einer Leipziger Straßenbahn überfallen und schwer mißhandelt, der     verletzte Mann wurde an einer Haltestelle aus der Bahn gestoßen
8. März 1997 zwei Jugendliche (17,18)) verprügeln in einer Disko in Frankfurt/Oder einen Marokaner, Folge: Platz- und Schürfwunden,     rellungen
8. März 1997 in Frankfurt/Oder bewerfen eine Gruppe Jugendlicher ein polnisches Auto
18. März 1997 eine libanesische Familie wird in Fürstenwalde von vier Rechten verfolgt, bedroht und geschlagen
22. März 1997 drei bosnische Jugendliche im Alter von 13-16 Jahren werden im Berliner Bezirk Niederschönhausen von einer 15 köpfigen Gruppe Skins angegriffen und zusammengeschlagen
25. März 1997 in Rudolstadt wird ein 17 jähriger Asylbewerber aus Bangladesch von Rechtsradikalen überfallen und beraubt
26. März 1997 drei Nazi-Skins schlagen in Essen einen Libanesen zusammen, das Opfer muß danach ins Krankenhaus
27. März 1997 Spielende Kinder werden in Berlin-Tiergarten von einem 53 jährigen Mann von seinem Balkon mit einer scharfen Waffe mit den Worten:"Ihr scheiß Ausländer, ich bring euch um"beschossen
März 1997 ein Pole wird in einem Supermarkt niedergeschlagen
März 1997 in Wellendingen verübt ein Nazi einen rassistisch motivierten  Brandanschlag auf ein Haus das von Aussiedlern bewohnt ist
2. April 1997 in Erfurt wird ein 32 jähriger Mann aus Togo von drei Rassisten geschlagen, getreten und ausgeraubt
3. April 1997 in Frankfurt wird ein Pole überfallen, der 48 jährige Mann wird von den drei Tätern brutal zusammengeschlagen, die Täter gaben sich als Polizeibeamte aus und durchsuchten den Mann, als er sich ehrte erhielt er mehrere Faustschläge und Kniestöße ins Gesicht und mit einem Vorschlaghammer wird ihm auf den Rücken geschlagen, Folge: Prellungen, Platzwunden und Rippenbrüche
April 1997 sieben Rechtsextremisten mißhandelten in Lochau einen 19 jährigen Italiener, sie zerren ihn in eine Bushaltestelle, stechen ihm     mit einer Injektionsnadel in den Arm und zerschneiden ihm mit einer Rasierklinge das Gesicht, sie sagten wenn er Deutschland     nicht verlasse werden sie ihn töten.
11. April 1997 drei portugiesische Männer werden von fünf Nazi-Skins in Berlin überfallen und verletzt, unter "Sieg-Heil"-Rufen schlugen die Nazis auf sie ein, Folge: einer erlitt schwere Kopfverletzungen
22. April 1997 zwei Brüder verletzen in Delmenhorst einen Schwarzafrikaner, durch Schläge und Schüsse schwer
1. Mai 1997 zwei Männer schlagen in Hennigsdorf einen Mann aus Portugal zusammen, Folge: er wurde schwer verletzt ins Krankenhaus     gebracht
1. Mai 1997 in Rostock wird ein Ausländer und seine deutsche Begleiterin von mehreren Nazis angegriffen, zuerst werden sie angepöbelt und  dann unter dem "Hitler-Gruß" angegriffen
Mai 1997 ein 42 jähriger Vietnamese stirbt an den Folgen eines Nazi- Mordanschlages
4. Juni 1997 in Friedrichshafen stirbt bei einer vermuteten Brandstiftung ein 26 jähriger Kurde
5. Juni 1997 in Friedrichshafen kommen bei einem Brandanschlag auf ein AsylbewerberInnenheim ein Kurde ums Leben und 53 Menschen,     darunter 9 Kinder werden verletzt
5. Mai 1997 in Erfurt werden zwei Männer aus Burkina Faso von Rechtsradikalen überfallen, ein Opfer muß ins Krankenhaus
10. Mai 1997 auf ein Heim für alleinreisende, ausländische Jugendliche wird ein Brandschlag verübt auf das Heim in Fürstenwalde werden zwei Brandflaschen geworfen
14. Mai 1997 ein 22 jähriger Deutscher attackiert einen polnischen Autofahrer auf der Autobahn in Frankfurt/Oder während eines Grenzstaus mit einer Axt, Folge: eine Wunde im Gesicht und eine Gehirnerschütterung
6. Juni 1997 auf einer Autobahnrastätte auf der A9 bei Triptis greiffen mehrere Rechtsradikale vier türkische Staatsangehörige an und verletzen drei von ihnen
6. Juni 1997 zwei Neonazis fallen über zwei polnische Angler in Kleinpösna bei Leipzig her
9. Juni 1997 in Perleberg bei Brandenburg mißhandeln vier junge Männer einen palästinensischen Asylbewerber mit Tritten und Schlägen,
Folge: ambulante Behandlung
10. Juni 1997 im brandenburgischen Waldsieversdorf wird ein Pole zusammengeschlagen
10. Juni 1997 auf dem Berliner Bahnhof Nöldnerplatz wird ein Angolaner von neun Angreiffern zusammengeschlagen
12. Juni 1997 im sächsischen Freiberg wird ein 27 jähriger Flüchtling von vier Nazis u.a. mit Baseballschlägern und einer Schreckschußpistole    angegriffen
13. Juni 1997 in Nordhausen wird eine Gruppe von Aussiedlern von 15 rechten Jugendlichen überfallen, sie griffen mit Messern und Schlagwaffen an, Folge: vier Aussiedler werden zum Teil schwer verletzt
14. Juni 1997 mit Hitlergruß greiffen in Rostock etwa 15 Jungnazis einen 14 jährigen türkischen Jungen an
14. Juni 1997 in Warnemünde wird ein Mann aus Togo krankenhausreif geschlagen
14. Juni 1997 ein 25 jähriger Angolaner wird in Fürstenwalde beschimpft und krankenhausreif geschlagen
14. Juni 1997 in der Nähe von Potsdam greiffen etwa 15 Jugendliche drei Asylbewerber mit Stöcken, Messern und Flaschen an, jagen sie und verletzen zwei von ihnen
19. Juni 1997 ein 24 jähriger Libanese wird in Fürstenwaldd angegriffen
28. Juni 1997 in Dresden wird ein Brandsatz in ein offenes Fenster in ein Flüchtlingsheim geworfen, es hielten sich zur Zeit 100 Menschen darin auf
1. Juli 1997 in der Nähe von Güstrow wird ein 34 jähriger Türke zusammengeschlagen und erheblich verletzt
2. Juli 1997 am brandenburgischen S-Bahnhof Königwusterhausen wird ein Kenianer von Nazis beschimpft und krankenhausfreif geschlagen
4. Juli 1997 im mecklenburgischen Grimmen werden zwei Iraker von Nazis krankenhausreif geschlagen
4. Juli 1997 drei Italiener werden im brandenburgischen Saarmund angegriffen und verletzt
7. Juli 1997 in Kühlungsborn wird ein 22 jähriger Armenier zusammengeschlagen
21. Juli 1997 bei einem Brand in einem AsylbewerberInnenheim in Hessen  werden 21 Menschen verletzt, darunter ein Säugling und vier     Kinder
6. August 1997 rechte Jugendliche fallen über Asylbewerber in Frankfurt/Oder her Blutergüsse und Platzwunden am Kopf
9. August 199 7 in Fürstenwalde schlagen 15 Jugendliche 2 liberianische Asylbewerber krankenhausreif
18. August 1997 in Görlitz werden zwei polnische Jugendliche von Deutschen rassistisch angepöbelt und verprügelt
23. August 1997 in Linthe schlagen drei Skins einen Tunesier zusammen und verletzen in schwer
24. August 1997 im Pforzheim wird das Auto eines türkischen Mannes mit einem Molotow-Cocktail beworfen
4. September 1997 sieben indische Flüchtlinge in Pirna werden von vier Nazis überfallen, Folge: ein Inder wird leicht verletzt
9. September 1997 in Berlin- Pankow werden zwei Brandsätze auf ein Heim für Flüchtlinge geworfen
9. September 1997 in Dresden wird ein Portugiese auf dem weg zum Asylbewerberheim niedergestochen und schwer verletzt
19. September 1997 sechs Nazis prügeln in Halle/Saale einen Iraker mit Knüppeln nieder
27. September 1997 Drei Jugendliche kaufen in Weimar Bier bei einem Vietnamesen, als sie mit dem Preis nicht einverstanden sind zückt einer von in ein Messer und sticht dem Vietnamesen in den Bauch, Folge: lebensgefährliche Verletzungen in Leber und Niere
29. September 1997 in Pritzwalk greift ein Rassist einen Inder an und verletzt ihn schwer
5. Oktober 1997 rechte Jugendliche schlagen bei Potsdam ungarischen Arbeiter mit Baseballschlägern krankenhausreif
6. Oktober 1997 ein 32 jähriger Ungar wird im brandenburgischen Fahrland von 6-10 Skinheads beraubt und schwer verletzt
8. Oktober 1997 in Prenzlau überfallen zwei Nazis einen vietnamesischen Imbißbetreiber
8. Oktober 1997 in Chemnitz haben bisher unbekannte Täter einen Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim verübt
14. Oktober 1997 mehrere maskierte Nazis überfallen in Burg bei Magdeburg einen türkischen Imbiß und zerstören die Einrichtung, die Täter     attackieren drei Verkäufer mit Knüppeln und rufen dabei Nazi- Parolen
18. Oktober 1997 auf eine Flüchtlingsunterkunft in Trassenheide auf der Insel Usedom wird ein Brandanschlag verübt
22. Oktober 1997 im brandenburgischen Eberswalde überfallen 6-8 Nazis einen 35 jährigen Angolaner, er wird rassistisch beschimpft, geschlagen und erlitt Bißwunden von dem Hund des einen Täters
23. Oktober 1997 ein marokkanischer Student wird von von einer Gruppe Nazis in Halle mit Knüppeln angegriffen, konnte jedoch fliehen
11. Dezember 1997 fünf Nazis greiffen in Eberswalde einen 30 jährigen Türken und seinen Begleiter an, sie schlagen den 30 jährigen Mann mit     Baseballkeulen so schwer das er zeitweise in Lebensgefahr schwebt in der gleichen Nacht verüben Unbekannte einen Brandanschlag auf das dortige Asylbewerberheim
17. Januar 1998 in Wittstock werfen 11 Nazis die Scheiben eines türkischen Imbiß ein
28. Januar 1998 in Oschersleben überfallen vier Jungnazis einen Inder und verletzen ihn
31. Januar 1998 in Blankenburg wird ein Inder von sechs Männern überfallen und beraubt, Folge: Schnittwunden im Gesicht
6. Februar 1998 in Wittstock wird ein Brandanschlag auf ein türkischen Imbiß verübt
18. Februar 1998 in einem Asylbewerberheim in Schönwalde wird von Unbekannten Feuer gelegt
19. Februar 1998 zwei Nazis schlagen in Berlin-Hellersdorf einen Mann aus Ghana zusammen
24. Februar 1998 zwei Jungnazis schlagen in Magdeburg in einer Straßenbahn einen Chinesen krankenhausreif
24. Februar 1998 in Chemnitz wird ein Marokaner von fünf Nazis in einem Bus zusammengeschlagen
1. März 1998 in Magdeburg schlagen vier Nazis einen Iraker zusammen und bedrohen ihn mit einem Messer ein Iraker und ein Türk werden in der Innenstadt durch Steinwürfe von Nazis beworfen
15. März 1998 zwei Jungnazis überfallen in Magdeburg einen 14 jährigen Farbigen und schlagen ihn zusammen
25. März 1998 im Landkreis Leipzig überfallen zwei Nazis in einem Zug einen Inder, sie bewerfen den Mann mit Schottersteinen und schlagen ihn krankenhausreif
26. März 1998 in Angermünde werden zwei Aussiedler von 14 Jungnazis zusammengeschlagen
1. April 1998 in Rostock werden zwei Asylbewerber aus Togo von mehreren Männern überfallen und mißhandelt
1. April 1998 in Berlin wird ein 33 jähriger Mann aus Nigeria von etwa 10 Männern angegriffen, der Mann wurde mißhandelt und fast aus der     S-Bahn gestoßen
2. April 1998 eine 22 jährige Thailänderin wird von zwei Nazis in Oranienburg attackiert und ins Gesicht geschlagen, einer hob noch die Hand    zum Hitler-Gruß
3.  April 1998 vier US-amerikanische Studenten und ein zuhilfeeilender Deutscher werden in Magdeburg von vier Nazis in einer Straßenbahn attackiert und mit einem Messer bedroht, der Zuhilfeeilende wurde so schwer verletzt das er ins Krankengaus mußte
7. April 1998 in Berlin-Treptow ein türkischer Imbiß wird von 15-20 Nazis überfallen und zum Teil zerstört, der einzige Gast, ein Türke, wird     schwer mit einem Messer verletzt und muß auf die Intensivstation
8. April 1998 Nazis verüben einen Brandanschlag in Freiberg auf eine Flüchtlingsunterkunft, einer der Täter ist Mitglied der NPD
9. April 1998 Nazis verüben in Freiberg einen Brandanschlag auf ein AsylbewerberInnenheim, in dem sich mehr als 100 Menschen befinden
10. April 1998 in Ebendorf bei Magdeburg überfallen drei jung Nazis einen türkischen Imbiß und beschießen ihn mit einer Gaspistole
18. April 1998 in Züssow werden vier nigerianische Flüchtlinge von Nazis mit Baseballschlägern verprügelt
18. April 1998 ein pakistanischer Mann wird auf dem Bahnhof von Nazis niedergeschlagen, rund eine Stunde später wird ein Türke vor einem Imbiß angepöbelt, rassistisch beschimpft und bedroht
18. April 1998 in Blankenfelde überfallen zwei Nazis einen Palästinenser
18. April 1998 in Magdeburg schlagen zwei Nazis einen 14 jährigen Jungen mit ausländischen Aussehen in der Straßenbahn zusammen
1. Mai 1998 in Neumark kam es während eines Frühlingsfestes zu einer Auseinandersetzung zwischen 30 Nazis und 70 Aussiedlern
9. Mai 1998 in Berlin-Prenzlauer-Berg werden zwei Männer aus Äthiopien von zwei Nazis zunächst angepöbelt und danach brutal     zusammengeschlagen
10. Mai 1998 in Altenhain überfallen über 20 Nazis im Alter von 15-21 Jahren 10 Aussiedler und grölten dabei Nazi-Parolen
11. Mai 1998 in der Straßenbahn in Halle wird ein Afrikaner von zwei Rassisten beschimpft und zusammengeschlagen
15. Mai 1998 in Aichbach b. Augsburg verüben vier Skinheads einen Brandanschlag auf eine Unterkunft von vier AfrinkanerInnen
17. Mai 1998 in Oranienburg werden zwei Männer aus Togo von einem deutschen Rassisten angegriffen und einer im Gesicht verletzt
21. Mai 1998 bei zwei Angriffen in Magdeburg auf AfrkanerInnen wurden mehrere Männer verletzt
21. Mai 1998 in Halle greifen Faschisten MigratInnen an
23. Mai 1998 in Märkisch-Buchholz fordern Nazis eine 7. Klasse auf einen deutsch-brasilianer auszuliefern
23. Mai 1998 in Berlin greiffen eine Gruppe Nazis eine Badestelle an und attackieren eine türkische Familie mit Stein- und Flaschenwürfen,     Tritten und Schlägen ein Familienmitglied wird verletzt
25. Mai 1998 in Rheinsberg geht ein Jungnazi mit Faustschlägen und Tritten auf zwei Schüler mit ausländischer Herkunft los
3. Juni 1998 in Frankfurt/Oder wird ein polnischer Student von zwei Nazis attackiert und von deren Hunden gebissen
4. Juni 1998 in Kamenz werfen Nazis sechs Brandsätze gegen ein Flüchtlingsheim, darunter ein JN-Mitglied
6. Juni 1998 in Anklam greiffen 20 Nazis mehrere Afrikaner an und verletzen zwei schwer
6. Juni 1998 in Bedburg-Hau legt ein Nazi in einer Flüchtlingsunterkunft Feuer
9. Juni 1998 in Fürstenwalde schlagen mehrere deutsche Jugendliche einen Jugoslawen zusammen
13. Juni 1998 in Leubnitz überfallen 5 Nazis eine Gruppe Afganen
14. Juni 1998 in Flöha gibt es einen Brandanschlag auf ein AussiedlerInnenheim
15. Juni 1998 in Fürstenwaldewird ein Inder von zwei deutschen angegriffen und    verletzt
20. Juni 1998 in Cottbus überfallen drei Jungnazis einen Kurden auf dem     Schulhof
22. Juni 1998 in Blankenfeld wird ein Farbiger von vier Nazis angegriffen
25. Juni 1998 in Berlin-Marzahn wird ein vietnamesischer Bahnhofsreiniger von 3 Nazis zusammengeschlagen und auf die Gleise geworfen, Folge:Gehirnerschütterung, mehrere Prellungen und Platzwunden
27. Juni 1998 in Anklam wird ein Asylbewerber angegriffen und mit einen Messer verletzt
27. Juni 1998 in Saal wird ein Algerier von 50 Jungnazis beleidigt und anschließend von sechs krankenhausreif geschlagen
29. Juni 1998 in Schwarzberg auf dem Busbahnhof wurd ein 25 jähriger Türke von vier Nazis aus dem Bus gezerrt und verprügelt, Folgen:     Kopfverletzungen und Prellungen
15. Juli 1998 Nazis verübten in Schönwalde einen Brandanschlag auf das Restaurant, das einem Mann ägyptischer Abstammung gehörte
18. Juli 1998 zwei 16 und 18 jährige Nazis verletzen in Altenburg einen russischen Musiker mit Schnitt- und Stichverletzungen im Gesicht    und Oberkörper, Folge: er muß notoperiert werden
19. Juli 1998 zehn deutsche Jugendliche greiffen in Templin fünf Rußlanddeutsche an und verletzen sie
20. Juli 1998 ein Franzose wird in Berlin von etwa zehn Nazis geschlagen und als "Kanake" bezeichnet
30. Juli 1998 30 Deutsche verprügeln in Rathenow einen 19 jährigen Aussiedler aus Kasachstan, Folgen: schwere Körperverletzungen und Blutergüsse am ganzen Körper
1. August 1998 neun Nazis überfallen in Weferlingen einen türkischen Döner-Stand, der Besitzer wird verlezt
22. August 1998 in Dedelow überfallen Nazis auf einem Dorfest einen Italiener und traten mit Stahlkappen gegen seinen Kopf, Folge: mehrere     Schädelbrüche
27. August 1998 drei Nazis reißen in Bernau einen Vietnamesen zu Boden und schlagen ihn mit einem Kantholz auf den Kopf, Folge: schwere     Kopfverletzungen
28. August 1998 in einer U-Bahn in Berlin schlägt ein Nazi einem Türken einen Feldspaten auf den Kopf, Folge: Schädelbasisbruch
1. September 1998 in Halle verfolgen zehn Jugendliche einen 31 jährigen Mosambikaner, und schlagen ihn mit einem Baseballschläger zusammen und verletzen ihn mit einem Messer am Auge, mehrere Passanten schauten zu, Folge: vielleicht auf einem Auge für immer blind
10. September 1998 in Fintel verübten Unbekannte einen Brandanschlag auf ein von türkischen Menschen bewohntes Haus
10. September 1998 in Zwickau greift ein 19 jähriger Nazis eine Frau an, sie sieht ihm zu "undeutsch" aus
11. September 1998 eine Gruppe junger Deutscher jagen in Jüterbog drei Vietnamesen, einer wird verletzt
19. September 1998 ein Türke wird von mehreren Jugendlichen in Magdeburg an einer Haltestelle zusammengeschlagen
19. September 1998 zwei Nazis pöbeln in Neuenhagen zwei Inder an und schlugen sie, Folge: Kopfverletzung
20. September 1998 in Schwerin wird ein Afrikaner und seine zwei Kinder von Nazis mit Gaspistolen beschoßen
26. September 1998 zwei jugendliche iranische Flüchtlinge werden in Leipzig- Grünau von 15 Nazis überfallen und mit Baseballschlägern     zusammengeschlagen, ein Iraner wird lebensgefährlich verletzt
29. September 1998 15 Jungnazis greiffen in Frankfurt/Oder vor einen Supermarkt einen Inder an und verletzen ihn
4. Oktober 1998 in Lübeck in einem Ausländer-Begegnungszentrum der Caritas wird an zwei Stellen Feuer gelegt
5. Oktober 1998 vier nichtdeutsche Schüler werden von 40 Nazis angepöbelt, drei Nazimädchen fangen eine Schlägerei an
6. Oktober 1998 in Prenzlau wird eine Frau aus Mali zusammengeschlagen und getreten
8. Oktober 1998 fünf Jungnazis überfallen in Kirchberg einen 13 jährigen schwarzen Jungen beim Spielen, sie würgten ihn, traten ihn mit     Springerstiefeln und hetzten ein Hund auf ihn, die Täter 13-16 Jahre
9. Oktober 1998 12 vermummte Nazis greiffen drei Asylbewerber in Jena mit Knüppeln und Messern an und zerstören ihre Fahrräder
10. Oktober 1998 in Oranienburg wird ein 66 jähriger Türke von einem Unbekannten geschlagen und trägt schwere Gesichtsverletzungen davon
10. Oktober 1998 in Rhinow werden drei Bosnier und ein Makedonier in einer Disko schwer zusammengeschlagen, ein Opfer liegt im Koma
12. Oktober 1998 ein Nigerianer in Würzburg wird von zwei Nazis angegriffen und mit einem Messer bedroht und leicht verletzt
17. Oktober 1998 vier Nepalesen werden auf dem Marktplatz in Halle von fünfzehn Nazis angegriffen
18. Oktober  1998 in Hofbieber überfallen mehrere "junge Männer" ein Asylbewerberheim
19. Oktober 1998 in ein von Roma bewohntes Haus in Frankfurt wird ein Brandsatz geworfen
21. Oktober 1998 in Potsdam wird ein Afrikaner am Stadtbahnhof von acht Nazis angegriffen
27. Oktober 1998 ein 26 jähriger Afghane und seine Begleiterin werden in einer Leipzigerstraßenbahn von 15 Nazis angegriffen
31. Oktober 1998 ein polnischer Student wird in Frankfurt/Oder von einer Gruppe junger Nazis angegriffen und am Kopf verletzt
3. November 1998 sechs Jungnazis beschimpfen in Magdeburg zwei irakische Asylbewerber und schlagen sie zusammen
7. November 1998 in Frankfurt/Oder wird ein 31 jähriger Asylbewerber aus China von drei Nazis angegriffen und gejagt
7. November 1998 in Neuruppin greiffen zwei Nazis einen Türken an und verletzen ihn schwer. November 1998 in einem Lokal im brandenburgischen Hennigsdorf wird ein 53 jähriger Grieche Opfer eines 27 jährigen Täters, der mit einem Messer auf den Griechen einsticht, der Grieche wurde schwer verletzt, Passanten kommen dazu und rufen rassistische Parolen
10. November 1998 ein 42 jähriger Mann aus der ehemaligen SU wird in Bernau von drei Nazis überfallen und erleidet dabei schwere Verletzungen
13. November 1998 drei Rechtsradikale (15,17,26) verprügeln im brandenburgischen Eberswalde einen 42 jährigen Mann aus Rußland und verletzen ihn schwer und schießen ihm mit einer Gaspistole ins Gesicht
15. November 1998 in Potsdam wird ein 38 jähriger Mann aus Mosambik in einer Straßenbahn von vier Nazis rassistisch beschimpft und geschlagen
22. November 1998 in einem Regionalzug von Berlin wird ein Mann aus Ghana von fünf Nazi-Hools angegriffen und verletzt
24. November 1998 ein Mann greift in Berlin in einer Buslinie zwei Fahrgäste aus Peru an und verletzt beide
26. November 1998 auf dem Gelände des ehem. KZ-Sachsenhausen wird eine ukrainische Jugendgruppe von Nazis rassistisch beschimpft und mit einem Hitler-Gruß provoziert
26. November 1998 in Brandenburg a.d. Havel werden drei Männer aus Bosnien von zwei Deutschen (17,20) rassistisch beschimpft und mit Steinen und Dosen beworfen
2. Dezember 1998 in Schönewalde verüben zwei Männer einen Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim, Folge: zwei schwer Verletzt und elf leicht     Verletzte
2. Dezember 1998 in Belzig wird ein Mann aus Togo von drei deutschen Männern beschimpft und geschlagen
3. Dezember 1998 ein Brandanschlag wird in Duisburg auf ein von Flüchtlingen bewohntes Haus verübt
10. Dezember 1998 drei Männer haben in Eisenhüttenstadt einen internationalen Imbiß überfallen und zwei Männer aus dem ehem. Jugoslawien    zusammengeschlagen
12. Dezember 1998 in Zeuthen wird ein Vietnamese in der U-Bahn von einem Mann geschlagen und sexuell belästigt
12. Dezember 1998 in Eberswalde überfallen fünf Jungnazis einen türkischen Mann, Folge: er wurde lebensgefährlich durch Baseballschläger verletzt
13. Dezember 1998 ein AsylbewerberInnenheim wird in Ladebow bei Greifswald zweimal am Abend überfallen, zuerst dringen mehrere Nazis unteranderen mit einer Axt und mit Knüppeln ein und riefen Nazi- Parolen, als die Polizei wieder verschwandt kamen die Nazis  wieder und beschimpfen die HeimbewohnerInnen verbal
21. Dezember 1998 in Rathenow wird ein afghanischer Flüchtling angegriffen,geschlagen und beraubt
22. Dezember 1998 ein 38 jähriger Mann chinesischer Herkunft wird in einer Berliner S-Bahn von einer 10-köpfigen Nazigruppe zusammengeschlagen, Folge Schädelbruch
23. Dezember 1998 zwei Nazis beschimpfen in einer Magdeburger Straßenbahn einen Mann aus dem Irak mit rassistischen Parolen und bedrohen ihn mit     einer Pistole
25. Dezember 1998 in Ludwigsburg -Hoheneck wird ein Brandanschlag auf ein überwiegend von türkischen Menschen bewohntes Haus verübt, Folge: fünf Verletzte
27. Dezember 1998 in Kirchheimbolanden bei Mainz dringen 22 Nazi-Skins in ein Lokal ein, ein 40 jähriger schwarzer US-Bürger wird von den Nazis     lebensgefährlich verletzt
29. Dezember 1998 in Altenburg zünden zwei 17 jährige Jugendliche einen Döner- Stand an
31. Dezember 1998 20 "Jugendliche" überfallen ein Aussiedlerheim in Bad Kissingen, drei Aussiedler werden durch Gaspitolen verletzt
31. Dezember 1998 zwei 19 Jährige schlagen zwei Jugendliche aus Kasachstan zusammen
31. Dezember 1998 in Mahlow greiffen zehn deutsche Jugendliche eine Türkin und drei Kosovoalbaner an, beschimpfen sie mit rassistischen Parolen und     schlagen sie mit Stöcken und Flaschen
31. Dezember 1998 ein 21 jähriger Türke wird in Stadthagen von zwei Nazi-Skins angegriffen, niedergestochen und schwer verletzt
31. Dezember 1998 im sächsischen Niesky werfen Nazi-Skins Böller in ein türkisches Restaurant und rufen rassistische Parolen
31. Dezember 1998 in Stade wurde ein Libanese von einem Unbekannten erschossen
31. Dezember 1998 in Brand-Erbisdorf werden zwei Rußlanddeutsche angegriffen und  verletzt
1. Januar 1999 in Stadthagen kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen Türken und Nazi-Skins, in deren Folge zwei Nazis einen Türken     niederstochen
2. Januar 1999 in Wiesenburg werden drei deutschstämmige Männer aus der ehem. SU von mehreren Nazis gejagt und angegriffen, zuvor wurde ihr Auto von einer Gruppe Nazis angegriffen und mit Knüppeln beworfen
4. Januar 1999 ein Flüchtlingsheim wird in Wetzlar angezündet, sechs Menschen werden verletzt
7. Januar 1999 ein 15 jähriger Deutscher schlägt ein Flüchtling aus Togo in Magdeburg zusammen
8. Januar 1999 in Berlin-Hellersdorf überfallen vier Nazis vor einem Supermarkt einen Vietnamesen und jagen ihn durch den Laden, die Nazis schlagen ihn mit Gummiknüppeln und treten ihn mit Stahlkappen, einer sticht ihm ein Messer in die Lunge
9. Januar 1999 zwei 23 und 25 jährige Nazis werfen einen Brandsatz auf das Haus einer türkischen Familie
14. Januar 1999 in Bielefeld gibt es einen Brandanschlag auf ein von Migranten bewohntes Haus, eine schwangere Frau wird lebensgefährlich verletzt
16. Januar 1999 in einer Supermarktfiliale der Handelskette TIP wurd eine 25 jährige Frau aus Nigeria rassistisch beschimpft und verprügelt, KundInnen und Angestellte schauten tatenlos zu
19. Januar 1999 in Neuruppin überfallen drei Unbekannte einen Tunesier und verletzen ihn am Kopf
13. Februar 1999 Jugendliche Nazis hetzen den Algerier Omar Ben Noui zu Tode, der aus Angst eine Tür eintritt und sich dabei die Hauptschlagader    verletzt, er verblutet
20. Februar 1999 in Wittstock verüben unbekannte einen Brandanschlag auf einen türkischen Imbiß
22. Februar 1999 in Kronskamp wird ein Döner-Stand bei einem Brand völlig zerstört
26. Februar 1999 ein Angolaner wird in Velten in der Nacht von einer 7-8 köpfigen Gruppe angegriffen und schwer verletzt
29. Februar 1999 ein Angolaner wird in Velten in der Nacht von sechs Nazis aus einem Imbiß gezerrt und zusammengeschlagen
31. Februar 1999 in Werder wird ein Inder von zwei Nazis mit CS-Gas besprüht
31. Februar 1999 eine Gruppe Nazis mißhandelt in Frankfurt/Oder einen Flüchtling im Bahnhof
3. März 1999 auf eine Flüchtlingsunterkunft in Göttingen wird ein Brandanschlag verübt, ein Mitbewohner erleidet Rauchvergiftungen
7. März 1999 in Eisenhüttenstadt greiffen fünf Jugendliche einen Kenianer an und verletzten ihn
7. März 1999 drei rechte Jugendliche beschimpfen einen chinesischen Restaurantbesitzer mit rassistischen Parolen und zertretten seine Werbetafeln
9. März 1999 in Leipzig greiffen Nazis drei Migrannten an
13. März 1999 in Grevesmühlen wird auf die Pizzeria eines Nepalesen ein Brandanschlag verübt
17. März 1999 ein 17 jähriger Afghane wird von zwei Nazis in Bernau überfallen und zusammengeschlagen
17. März 1999 in der Nacht wird ein griechischer Wirt in Velten in seinem Restaurant von zwei Männern angegriffen
19. März 1999 eine afghanische Familie wird in Crussow in ihrem Auto bedroht
20. März 1999 in Eiche/Bernau wird ein Vietnamese von drei Männern vom Fahrrad gezerrt und zusammengeschlagen, anschließend hetzen sie ihre Hunde auf ihn
20. März 1999 in Angermünde bedrohen 15 Nazis einen ausländischen Marktverkäufer, ein 17 jähriger Nazi schlägt einen Aussiedler
21. März 1999 drei Männer griffen in Neubrandenburg einen Libanesen mit Fäusten und einem Messer an, Folge: er lag teilweise im Koma
22. März 1999 vier rechte Jugendliche überfallen in Greifswald zwei Inder in einem Park und verletzen einen von ihn
27. März 1999 in Schwedt sieht ein Nazi zwei Libanesen, er schnappt sich ein Küchenmesser und rammt es einen der beiden in den Rücken, so daß es abbrach, das Opfer überlebte
27. März 1999 in Ludwigsfelde will eine Familie mit einem nicht deutschen Vater in ein Mietshaus einziehen, doch sie werden dort von einem Mann bedroht rassistische beschimpft und zum Verschwinden aufgefordert
30. März 1999 in Böhlen werfen Nazis einem Inder die Wohnungsscheiben ein
6. April 1999 ein Jugendlicher schubste ein dunkelhäutiges Mädchen in Potsdam auf die Straße, die Autos konnten noch bremsen
6. April  1999 in Waldenburg zünden Nazis einen Dönerstand an
19. April 1999 ein vietnamesischer Schüler wird in Wandlitz von vier Nazis angegriffen
20. April 1999 wird in Freiberg ein Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft verübt, Folge: vier Menschen werden leicht verletzt
23. April 1999 in Köthen werden zwei afrikanische Studenten von Nazis verletzt, Folge: Messerstich in den Oberschenkel und Schädel-Hirn-Trauma
28. April 1999 In Greifswald wird ein ausländischer Student in einem Restaurant von Rassisten geschlagen

 

 



Bürgerrechte & Polizei/CILIP 62 (1/99)

Polizeilicher Schußwaffengebrauch

Eine statistische Übersicht



von Norbert Pütter
 

Der Gebrauch von Schußwaffen durch die Polizei ist eine der extremsten Formen legaler staatlicher Gewaltanwendung. Wegen seiner Gefährlichkeit ist der Schußwaffengebrauch besonderen rechtlichen Regulierungen unterworfen. Über deren Wirkungen und die Realität polizeilichen Schießens geben die amtlichen Statistiken jedoch nur unzureichend Auskunft.

Die Polizeigesetze bzw. die Gesetze über die Anwendung unmittelbaren Zwangs erlauben den Einsatz von Schußwaffen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Nach den Formulierungen des „Musterentwurfs für ein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der Länder“, an denen sich die einzelnen (Landes-)Gesetze orientieren, ist der polizeiliche Gebrauch von Schußwaffen grundsätzlich nur erlaubt, wenn andere Formen des unmittelbaren Zwangs nicht zum Erfolg geführt haben oder keinen Erfolg versprechen. Auf Personen zu schießen, ist nur dann zulässig,[1]

  • wenn der Zweck des Einsatzes nicht durch Schüsse auf Sachen erreicht werden kann,
  • wenn eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben abgewehrt werden soll (nur in diesem Fall ist auch das Schießen auf Kinder und auf Personen in einer Menschenmenge erlaubt),
  • wenn ein unmittelbar bevorstehendes Verbrechen oder ein Vergehen unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Explosivmitteln (sog. „gleichgestellte Vergehen“) verhindert werden soll,
  • wenn sich eine eines Verbrechens oder „gleichgestellten Vergehens“ verdächtige Person der Festnahme oder Identitätsfeststellung zu entziehen versucht,
  • wenn ein Verdächtiger festgenommen oder dessen Flucht vereitelt werden soll,
  • wenn die gewaltsame Befreiung einer Person aus amtlichem Gewahrsam verhindert werden soll.
  • Grundsätzlich darf die Polizei auf Personen nur schießen, um sie angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Der „finale Rettungsschuß“ („ein mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich“ wirkender Schuß) ist nur unter engen Bedingungen (gegenwärtige Lebensgefahr ...) zulässig. Der „finale Rettungsschuß“ ist nicht in allen Polizeigesetzen legalisiert.

Neben diesen Spezialermächtigungen wird polizeiliche Gewaltanwendung auch auf die Notwehr- und Nothilfeparagraphen des Strafgesetzbuches (§§ 32-34 StGB) gestützt. Inwiefern diese „Jedermann-Rechte“ hoheitliches Handeln begründen können, ist juristisch umstritten. Die Mehrheit ist der Auffassung, daß diese Bestimmungen zwar keine Ermächtigungsnorm darstellen, sie aber vollzogenes staatliches Handeln rechtfertigen können.[2]

Schußwaffengebrauch im Überblick

Seit 1976 erstellt die Polizei-Führungsakademie im Auftrag der Innenministerkonferenz jährliche Statistiken über den Schußwaffengebrauch, indem die Meldungen der Bundesländer und des Bundes zusammengefaßt werden. Für die Erfassungsmodalitäten ist bedeutsam, daß seit 1983 nur noch solche Schüsse erfaßt werden, die Polizistinnen oder Polizisten im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben absichtlich abgeben. D.h. in den offiziellen Zahlen wird weder der „private“ Gebrauch von Dienstwaffen registriert noch der, der sich während des Dienstes unbeabsichtigt ereignete. Der Ausschluß unbeabsichtigter Schußabgaben schränkt den Aussagewert der Statistik ein. Er eröffnet nicht nur in quantitativer Hinsicht ein Dunkelfeld, er eröffnet zugleich auch einen Spielraum, in dem alle jene Fälle, die rechtlich nicht zu rechtfertigen sind, als Unfälle deklariert werden können.
Die Zahlen der IMK-Statistik für die letzten 10 Jahre sind in Tabelle 1 zusammengestellt. Erfaßt werden die Schüsse insgesamt (2. Spalte), die Schüsse zum Töten gefährlicher, kranker oder verletzter Tiere oder auf Sachen[3] (3. Spalte) sowie diejenigen Polizeischüsse, bei denen die rechtlichen Voraussetzungen für einen gezielten Schuß auf Personen vorlagen (4. bis 6. Spalte). Diese Schüsse wurden entweder als Warnschüsse abgegeben (Spalte 4), oder es wurde auf Personen (Spalte 5) oder Sachen (Spalte 6) geschossen. Während diese letzte Spalte z.B. solche Fälle erfaßt, bei denen auf das Fahrzeug eines Flüchtenden geschossen wurde, werden etwa Schüsse zum Öffnen einer Wohnungstür in Spalte 3 gezählt.

Tab. 1: Polizeilicher Schußwaffengebrauch 1988-1997

Jahr Schüsse
insgesamt
Schüsse auf Tiere oder Sachen
Schußwaffengebrauch gegen Personen
Warnschüsse Gegen Personen Gegen Sachen
1988 2056 1841 114 56 45
1989 1918 1709 102 59 48
1990 2006 1754 162 52 38
1991 2359 1873 271 114 101
1992 2261 1670 315 131 145
1993 2369 1854 307 101 107
1994 2363 1916 268 95 84
1995 2368 1964 221 119 64
1996 2595 2304 163 79 49
1997 2657 2379 172 60 47

Quelle: IMK-Statistik

Nur hinsichtlich der Zahl der insgesamt abgegebenen Schüsse und der Schüsse auf „Tiere und Sachen“ läßt sich eine eindeutige Entwicklung feststellen: D.h. die nahezu kontinuierliche Steigerung der Gesamtzahlen ist darauf zurückzuführen, daß mehr auf „Tiere und Sachen“ geschossen wurde. Der Schußwaffengebrauch gegen Personen zeigt keine einheitliche Tendenz. Auffallend ist die Steigerung Anfang der 90er Jahre in allen drei Rubriken. Auch für die 70er Jahre weisen die IMK-Zahlen entsprechende Varianzen auf: 1977 schoß die deutsche Polizei 236 Mal gezielt auf Personen oder Sachen, 1983 142 Mal.[4] Wovon diese Schwankungen abhängen, ist unbekannt.
Neben der Anzahl der Polizeischüsse interessieren zwei Fragen: Wann, d.h. in welchen Situationen schießen PolizistInnen? Und: Welche Folgen hat der Schußwaffengebrauch? Die IMK-Statistik gibt auf beide Fragen nur unzureichende Antworten. Die Situationen, in denen die Polizei in Deutschland schießt, werden ansatzweise in der rechtlichen Bewertung der Schüsse deutlich. Die entsprechenden Angaben sind in Tabelle 2 zusammengefaßt. Ohne die Schüsse auf Tiere und Sachen sowie ohne die Warnschüsse schoß die Polizei in den letzten 10 Jahren 1.593 Mal gezielt auf Personen oder Sachen. An der rechtlichen Zuordnung der Schüsse ist auffallend, daß in mehr als der Hälfte der Fälle die „Jedermann-Rechte“ des Strafgesetzbuches und nicht die engeren polizeirechtlichen Ermächtigungen zugrunde gelegt wurden.
Über den genaueren situativen Kontext, in dem es zu Polizeischüssen kam, erlauben diese Zahlen keine Aussagen: Die Umstände von Fluchtversuchen können so verschieden sein wie die Delikte, wegen derer eine Person flüchtet; auch Notwehr- oder Nothilfesituationen können sich erheblich unterscheiden. Da nur statistische Angaben aufbereitet und veröffentlicht werden, bleiben die Situationen polizeilichen Schußwaffengebrauchs insgesamt unbekannt.
Die Statistiken weisen auch die Folgen der Polizeischüsse aus. In den Jahren von 1988 bis 1997 wurden nach der IMK-Zählung 109 Personen durch Polizistinnen oder Polizisten getötet, 597 Menschen wurden verletzt. Während neun der Verletzten Unbeteiligte waren, wurden durch Polizeikugeln in diesen zehn Jahren keine Unbeteiligten getötet. Als „Beteiligte“ gelten in der polizeilichen Zählung nicht allein jene Personen, denen der Polizeieinsatz galt. So starben in den Jahren 1990,[5] 1993[6] und 1994[7] drei (verdeckt) eingesetzte Polizisten durch Schüsse ihrer KollegInnen. Obwohl keine Daten dazu vorliegen, ist zu vermuten, daß auch die „beteiligten Verletzten“ nicht identisch mit den Zielpersonen sind.

Tab. 2: Polizeilicher Schußwaffengebrauch: Rechtliche Zuordnung

Jahr Notwehr/ Nothilfe Verhinderung von Verbrechen und „gleichgestellter Vergehen“ Fluchtvereitelung bei Verdacht eines Verbrechens od. „gleichgestellten Vergehens“ Fluchtvereitelung von Gefangenen Verhinderung gewaltsamer Gefangenen-
befreiung
Gegen Person in einer Menschenmenge, aus der ...
  S P S P S P S P P P
1988 9 34 7 7 29 12   3    
1989 17 47 5 3 21 7 5 2    
1990 11 41 2 5 24 5 1 1    
1991 25 71 18 18 57 23 1     2
1992 53 72 19 7 72 50 1 2    
1993 45 61 5 11 56 26 1 2 1  
1994 22 60 7 11 55 24        
1995 38 66 3 21 23 29   3    
1996 29 48 5 7 24 22   1 1  
1997 29 37 2 12 15 10   1    
Ges. 269 537 73 102 376 208 9 15    
Ges. 806 175 584 24 2 2

S = Sachen    P = Personen

Quelle: IMK-Statistik
 

Polizeiliche Todesschüsse

Seit 1976 dokumentiert CILIP die polizeilichen Todesschüsse. Drei Merkmale unterscheiden unsere Zählung von der der IMK:

  • Wir erhalten unsere Meldungen nicht von den Innenverwaltungen, sondern werten die Tagespresse aus; das führt dazu, daß manche Fälle von uns nicht registriert werden (können).
  • Wir zählen auch die sogenannten unbeabsichtigten Schüsse, die in der offiziellen Statistik fehlen. „Privaten“ Gebrauch der Dienstwaffe zählen wir in der Regel nicht. In den letzten 10 Jahren gab es nur einen Fall, der in diese Kategorie fällt, und den wir dennoch aufnahmen: Ein Polizist arbeitete nebenberuflich in einer Tankstelle, diese wurde überfallen, und der Polizist erschoß den Täter.[8]
  • Wir veröffentlichen eine kurze Schilderung der situativen Umstände des Todesschusses.
In Tabelle 3 sind die uns bekannten polizeilichen Todesschüsse zusammengefaßt und nach Bundesländern aufgeschlüsselt. Die Angabe des Bundeslandes bezieht sich auf den Ort, an dem der tödliche Schuß fiel, und nicht auf die Polizei, der der Schütze angehörte. Zusätzlich zu den in der Tabelle verzeichneten gab es 1990 drei Tote durch Polizeischüsse in den neuen Bundesländern.
Ähnlich wie der Schußwaffengebrauch allgemein zeigt auch die Zahl der jährlichen Todesschüsse erhebliche Schwankungen; dabei stimmen die „Konjunkturen“ nicht überein: Von den 215 Schüssen auf Personen oder Sachen waren 1991 9 tödlich; durch 107 Polizeischüsse 1997 starben 10 Menschen (nach IMK-Zählung).
Vergleicht man die beiden vergangenen Jahrzehnte, dann zeigen sich kaum Änderungen. Die Gesamtzahl ist nahezu gleich geblieben; in Bayern und Nordrhein-Westfalen fällt fast die Hälfte aller Todesschüsse; Hessen und Baden-Württemberg folgen mit einigem Abstand. Auffällig ist allenfalls, daß - wie auch beim polizeilichen Schußwaffengebrauch allgemein - das Wachstum der Bundesrepublik um die neuen Länder quantitativ nicht ins Gewicht fällt.
In Tabelle 4 ist die rechtliche Zuordnung der Todesschüsse durch die IMK-Statistik wiedergegeben. Zum Vergleich sind in der zweiten Spalte die Zahlen nach CILIP-Zählung genannt. Daraus ergibt sich, daß fast 10% der tödlichen Polizeischüsse in der offiziellen Statistik nicht berücksichtigt werden. Die polizeilichen Spezialrechte scheinen auch für den polizeilichen Todesschuß nur eine nachgeordnete Rolle zu spielen: In den letzten 10 Jahren fiel kein tödlicher Schuß bei einem Fluchtversuch, einer Gefangenenbefreiung oder gegen eine Menschenmenge. 25 Mal erschoß die Polizei Personen, um eine Straftat oder die Flucht eines Verdächtigen zu verhindern. In den weitaus häufigsten Fällen wurde jedoch zur rechtlichen Rechtfertigung der tödlichen Schüsse auf die „Jedermann-Rechte“ der Notwehr oder Nothilfe zurückgegriffen.

Tab. 3: Polizeiliche Todesschüsse in der BRD 1976-1997

Jahr Ges.
 
Dok.
in
CILIP
BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH
1976 8 6 1         1 3     1            
1977 17 15 1 2 2       3   2 4 1          
1978 8 8   1       1 3   1 2            
1979 11 11   5 2     1     1 2            
1980 16 13   2 3   1   1   1 3 1 1        
1981 17 13 1 5 2             3 1 1        
1982 11 10 1   1       5     3            
1983 24 21 2 4       3 3     9            
1984 6 6 1 2       1     1 1            
1985 10 9 2 1 1           1 3   1        
1986 12 12 1 7         1   2           1  
1987 7 3   1               1         1  
1988 8 8 1 2       1 2     2            
1989 10 10 2 3         2     2 1          
1990 10 10 1 4 1   1   1   1 1            
1991 9 9 1 1         2 1 1 2     1      
1992 12 10 1         1 2 1   4       1    
1993 16 15 1 4   1   3   1   1 1     2   1
1994 10 10   2 1 2     3   1 1            
1995 21 20 1 3 2     1 1   2 5 2          
1996 10 10 1 5               4            
1997 12 12 3 4 1 1 1   2                  
1978
-
1987

122

106
 
28

9
 
1

6

13
 
7

27

2

3
   
2
 
1988
-
1997

118

114

12

28

5

4

2

6

15

3

5

22

4
 
1

4

1

2
1976
-
1997

265

241

22

58

16

4

3

13

34

3

14

54

7

3

1

4

3

2

Quelle: CILIP-Jahresstatistiken
 

Tab. 4: Polizeiliche Todesschüsse: Rechtliche Zuordnung

Jahr Gesamtzahl lt.
CILIP-
Zählung
IMK-Statistik
Gesamtzahl davon
Notwehr/ Nothilfe
davon
Verhinderung von Verbrechen oder gleichgestellten Vergehen“
davon
Fluchtvereitelung bei Verdacht eines Verbrechens oder eines „gleichgestellten Vergehens“
1988 8 7 4 1 2
1989 10 9 7   2
1990 10 10 6 2 2
1991 9 9 7 2  
1992 12 12 9   3
1993 16 16 11   5
1994 10 8 7   1
1995 21 19 16 3  
1996 10 9 7   2
1997 12 10 10    
Ges. 118 109 84 8 17

Quelle: IMK-Statistiken (außer 2. Spalte)

Aufgrund unserer Zeitungsauswertung lassen sich die Situationen, in denen es zum tödlichen Schußwaffeneinsatz kommt, genauer bestimmen. Wir haben die Todesschüsse des letzten Jahrzehnts nach unterschiedlichen Anlässen des Polizeieinsatzes in Tabelle 5 aufgelistet.[9] Die Kategorien bedeuten im einzelnen:

  • „Familienstreitigkeiten; Geisteskranke; Randalierer; Ruhestörung“: Die Polizei wird zu einem eher alltäglichen Ereignis gerufen. Beim Eintreffen der Polizei eskaliert die Situation; es fällt der tödliche Schuß.
  • „Geiselnahme“: Eine Geiselnahme wird durch Schußwaffeneinsatz beendet.
  • „Routine-Verkehrskontrolle; Kontrollstelle“: Bei einer nicht gezielten (zufälligen) Verkehrskontrolle kommt es zum Todesschuß.
  • „Initiativ-Festnahme; Initiativ-Kontrolle“: Durch Zufall werden Polizisten auf einen Verdächtigen oder auf jemanden, der gerade eine Straftat begeht, aufmerksam. Zum tödlichen Schuß kommt es, als sie einschreiten.
  • „Ad-hoc-Straftatenvereitelung“: Es handelt sich um Fälle, in denen die Polizei gerufen wird, während eine Straftat verübt wird. Zu dieser Sammelkategorie gehören sehr unterschiedliche Situationen.
  • „Fluchtversuch“: Der Todesschuß fällt, um die Flucht eines Straftäters zu verhindern.
  • „Vorbereitete Festnahme“: Im Rahmen einer geplanten Polizeiaktion soll ein Verdächtiger festgenommen werden.
Die Tabelle läßt nur vorsichtige Schlußfolgerungen über die Situationen zu, in denen es zu tödlichen Polizeischüssen kommt. Insgesamt kann man feststellen, daß die Todesschüsse keineswegs auf Fälle schwerer Kriminalität beschränkt sind; jeweils 10% ereignen sich im Rahmen von alltäglichen Einsätzen oder bei zufälligen Kontrollen. Während die meisten Schüsse in Situationen fallen, in denen sich die Polizei nicht auf entsprechende Situationen vorbereiten konnte, wurden immerhin 19 Menschen bei vorbereiteten Polizeiaktionen erschossen: 14 im Rahmen von Festnahmeversuchen, 5 durch „finale Rettungsschüsse“. (Nach unserer Zählung waren von den für die Jahre 1976 bis 1997 von CILIP dokumentierten 241 Fälle lediglich 11 gezielte Todesschüsse.)
Auch andere Indikatoren deuten darauf hin, daß polizeiliche Todesschüsse in eher polizeialltäglichen Situationen entstehen: In 17 der 114 dokumentierten Fälle wurde der tödliche Schuß von einem Mitglied eines Sondereinsatzkommandos abgegeben (in den zehn Jahren davor war das Verhältnis 19 zu 106). In 41 Fällen war das Opfer nicht bewaffnet (weder mit Schuß-, Explosiv- oder Stichwaffen) - die tatsächliche Gefährlichkeit der Situation war also keineswegs immer der Auslöser für den tödlichen Schuß. In den Auseinandersetzungen, die zum tödlichen Polizeischuß führten, wurden im vergangenen Jahrzehnt 12 Polizisten getötet; davon drei durch Schüsse von KollegInnen. Weitere 24 PolizistInnen wurden bei den Einsätzen verletzt. Damit kam es in maximal 36 bzw. 33 der 114 Fälle zu Personenschäden auf Polizeiseite. Auch dies kann als Indiz dafür gewertet werden, daß die Gefährlichkeit der Situation keine ausreichende Erklärung dafür ist, warum es zu polizeilichen Todesschüssen kommt.
 

Tab. 5: Polizeiliche Todesschüsse 1988-97 nach Einsatzsituationen

Jahr
 
 
 
 
Familien-
streitigkeit; Geistes-
kranke; Randalierer
Geiselnahme (finaler Rettungs-
schuß in Klammern)
Routine-
Verkehrs-
kontrolle; Kontrollstelle
Initiativ-
Festnahme; Initiativ-
Kontrolle
Ad-hoc-
Straftaten-
vereitelung
Flucht-
versuch
Vorbereitete Festnahme Unklare Angaben Gesamt
1988   1     7 1     9
1989 1 1 (1)   1 3 1 2   10
1990   (1) 4   2 1 2   10
1991 2 (2)   2   1 2   10
1992 2       7 1     10
1993 2     1 6 3 4   15
1994       2 5   2   10
1995 3 1   1 12 2 1   20
1996 2 2 (1) 2   3   1   10
1997 4   1   6     1 12
Ges. 16 7 (5) 7 7 51 10 14 1 115

Quelle: CILIP-Statistiken

Offene Fragen

In der Auseinandersetzung mit dem polizeilichen Schußwaffengebrauch sind zwei Fragen von besonderem Interessen: Wann und warum schießen PolizistInnen auf Menschen? Und: Schießt die Polizei zu häufig? Beide Fragen lassen sich auf der Grundlage des veröffentlichten Materials nicht beantworten. Für die Todesschüsse ist offenkundig, daß sie weder auf schwere Kriminalität noch auf gefährliche Situationen begrenzt bleiben. Sie ereignen sich sowohl bei polizeilich geplanten als auch bei zufälligen Einsätzen. Nur in sehr wenigen Fällen handelt es sich um gezielte Todesschüsse; im Regelfall kommt es offenkundig zu einer Eskalation, an deren Ende der tödliche Schuß fällt. Bezogen auf die Polizei bedeutet das, daß es ihr praktisch nicht gelingt, die gesetzlichen Vorgaben (nur schießen, um flucht- oder angriffsunfähig zu machen) in die Praxis umzusetzen. Warum das nicht gelingt, darüber wüßte man gerne mehr.
Auch die Frage, ob die deutsche Polizei zu häufig (auf Menschen) schießt, kann nicht beantwortet werden. Fest steht, daß in den letzten 20 Jahren kein einheitlicher Trend festzustellen ist; weder ist die Polizei schießwütiger geworden, noch hat der Schußwaffengebrauch gegen Personen abgenommen. Um zu beurteilen, ob dieses Niveau unvermeidbar ist, müßte man nicht nur die einzelnen Situationen kennen, sondern es müßte auch bekannt sein, in wie vielen vergleichbaren Einsätzen es nicht zum (tödlichen) Schußwaffeneinsatz kommt.
Daß jeder von der Polizei getötete Mensch ein Toter zuviel ist, ist ein für Sonntagsreden taugliches Bekenntnis. Praktisch wirksam könnte dies nur werden, wenn die Polizeien und Innenverwaltungen dazu übergingen, mehr als nur statistische Angaben zu veröffentlichen. Die Darstellung der Umstände, unter denen PolizistInnen auf Menschen schießen, wäre Voraussetzung der öffentlichen Kontrolle polizeilichen Handelns. Wer Ernst machen will mit der „friedenstiftenden Bedeutung des staatlichen Gewaltmonopols“, der müßte jederzeit den Beweis antreten, daß staatliche Akteure die ihnen übertragene Gewalt nicht vorschnell einsetzen. Die dargestellten Daten sprechen dagegen, daß dieser Beweis für die Bundesrepublik gegenwärtig gelingen könnte.

Norbert Pütter ist Redakteur von Bürgerrechte & Polizei/CILIP.


[1]  Es handelt sich hier nur um grobe Angaben, orientiert am Musterentwurf §§ 41-43, s. Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder, Stand: 1986, in: Kniesel, M.; Vahle, J. (Hg.): VE ME PolG, Heidelberg 1990
[2] Dreher, E.; Tröndle, H.: Strafgesetzbuch, München 1988 (44. Aufl.), § 34, Rdnr. 24
[3] Dabei schwankt die Zahl der Schüsse auf Sachen in den 10 Jahren zwischen 9 und 40.
[4] Der Befund von 1993, demzufolge es gelungen war, die gezielten Polizeischüsse auf Menschen zu reduzieren, gilt leider nicht mehr für die 90er Jahre, s. Werkentin, F.: Tödlicher Schußwaffeneinsatz der Polizei 1974-1992, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 44 (1/93), S. 79-83 (82)
[5] Diederichs, O.: Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1990, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 38 (1/91), S. 71-74 (Fall 6)
[6] Diederichs, O.: Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1993, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 47 (1/94), S. 59-64 (Fall 6)
[7] Diederichs, O.: Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1994, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 50 (1/95), S. 69-71 ( Fall 2)
[8] Diederichs, O.: Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1995, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 53 (1/96), S. 76-79 (Fall 11)
[9] zu den Kategorien: Polizeilicher Schußwaffengebrauch im Wandel, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 12 (2/82), S. 3-25 (11f.)


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